19AU9026Q0011_SOW_de.pdf
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- Removal of 2 Half-Walls
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This is a Scope of Work (SOW) for construction services at the U.S. Consulate in Vienna, Austria, specifically for the removal of two half-walls in the waiting area of the Marriott Hotel location at Parkring 12A, 1010 Vienna, with associated flooring and electrical installation work.
The project encompasses general contractor services for wall demolition, floor preparation, and electrical work. Key scope items include: dust protection using temporary plastic sheeting around the demolition area; demolition and removal of two half-height gypsum drywall walls (approximately 15 meters long, 1.3 meters high) including removal of all underlying floor layers; decommissioning and relocation of electrical switches, outlets, and cabling; floor preparation including filling, sealing, and installation of new screeding with sound-dampening underlayment and laminate flooring; and final site cleanup. The indicative schedule is 4-5 continuous days in autumn 2026, with work commencing within 2 weeks of Notice to Proceed and completing within 5 weeks of start. Special requirements include work conducted during short time windows including nights and weekends while the consulate remains operational, with restricted working hours and security clearance requirements for all personnel and equipment. The contractor must comply with U.S. Government security specifications, Austrian ÖNORM standards, and applicable U.S. laws and standards where specified. A 20% performance bond is required for contracts valued at EUR 70,000 or above. SAM registration is mandatory for contracts exceeding USD 30,000. The contract is governed by U.S. law under the Contract Disputes Act of 1978, with liquidated damages applicable for schedule non-performance and a three-year warranty period following completion.
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U.S. Embassy Vienna Project: Consulate, Mariott Hotel, Parking 12A, 1010 Vienna – Removal of 2 Half Walls Trade: SOW Construction Work, Flooring and Electrical Installation
SCOPE OF WORK
1 | P a g e
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Allgemeine Vorbemerkungen
Beschreibung des Bauvorhabens Das Projekt befindet sich im US-Konsulat, Marriott Hotel/4. Stock, Parkring 12A, 1010 Wien.
In der genannten Liegenschaft sollen zwei halbhohe Wände im Wartebereich entfernt werden. Im Abbruchbereich soll ein neuer Bodenbelag installiert werden.
1. Leistungsumfang Generalunternehmer für Bauarbeiten, Bodenbelag und Elektroinstallation Diese Ausschreibung umfasst folgende Arbeiten:
Teil-Generalunternehmer Leistungen für Bauarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Elektroinstallationen.
Der Auftragnehmer soll ein Angebot gemäß den detaillierten Ausschreibungsunterlagen erstellen und übermitteln, welche im Folgenden beschrieben werden.
Die Arbeiten umfassen:
• Staubschutz: Temporäre Staubschutzwand aus robuster Kunststofffolie rund um den Abbruchbereich (vom Boden bis zur Decke)
• Baustelleneinrichtung & logistische Erschwernisse: Stadtzentrum, Zufahrt und Anlieferung, Hotel-Bürogebäude im Betrieb, Nachbarschaft, Betriebszeiten, eingeschränkte Arbeitszeiten, Sicherheitsmaßnahmen.
• Abbruch, Entfernen und Entsorgung von zwei Halbwänden: Gipsziegel (Gesamtlänge ca. 15 m, Höhe 1,3 m) sowie des angrenzenden Bodenaufbaus in allen Schichten
• Elektroinstallationen: Demontage von Schaltern, Steckdosen und Verkabelungen in den Halb-wänden und Böden vor dem Abbruch; Installation neuer Schalter/Steckdosen/Verkabelungen in bestehenden Wänden
• Auffüllen des Bodenbereichs + neuer Bodenbelag (Estrich, Trittschalldämmung, Laminatboden)
• Baustellenreinigung im Renovierungsbereich und allen betroffenen Bereichen des Gebäudes
2. Reihenfolge der Gültigkeit Die Vertragsunterlagen gelten in folgender Reihenfolge:
1. Auftragsschreiben
2. Text des Leistungsverzeichnisses (Allgemeine und technische Bestimmungen vor
Leistungsbeschreibung)
3. Projektpläne, Berechnungsunterlagen, Baubeschreibung und der Bauzeitplan
3. Gültigkeit der Normen Für dieses Projekt gelten die fachtechnischen ÖNORMEN in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. US Gesetze und Normen kommen dort zur Anwendung, wenn diese besonders in den Leistungsverzeichnissen genannt werden bzw. wenn sich aus der Erfüllung derselben eine höhere Qualität der Ausführung ableitet.
4. Vorbehalte – Änderungen – Alternativen Insoferne der Bieter Vorbehalte, Änderungen oder Alternativen zum Leistungsverzeichnis
2 | P a g e vorbringen möchte, sind diese in einem Begleitschreiben zum Angebot beizulegen. Die neue Schlusssumme muss sich aus dem begleitenden Schreiben bei der Eröffnung sofort erkennen lassen.
Für gleichartige Anlegenteile, bei denen Fabrikat und Type freigestellt sind, sind einheitliche Fabrikate anzubieten um die Ersatzteilhaltung und Wartung zu vereinfachen.
5. Ausführungsfristen Für die Erbringung der dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen gelten die vereinbarten Ausführungsfristen.
Indikativer Terminplan: 4-5 Tage durchgehend, Herbst 2026 Sollten sich aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, Verschiebungen von Terminen ergeben, so ist ein neuer Terminplan zu erstellen. Die neuen Fristen erlangen nach ihrer Bekanntgabe durch den Auftraggeber die gleiche Rechtswirksamkeit wie die ursprünglich vereinbarten Termine.
Beginn der Leistungserbringung: innerhalb 2 Wochen nach NTP (Notice to proceed).
Ende der Leistungserbringung: jeweils 5 Wochen nach Beginn der Leistungserbringung.
Besondere Anforderungen:
• Die Arbeiten werden in kurzen Zeitfenstern (inkl. Nacht- und Wochenendarbeiten) durchgeführt, während das Konsulat weiterhin in Betrieb bleibt, und in Anwesenheit von Mitarbeitern und Kunden, die während der Bauarbeiten nicht gestört werden dürfen.
• Sicherheitsvorschriften des US Governments
• Sicherheitsüberprüfung für Mitarbeiter, Fahrzeuge, Werkzeug und Material auf der Baustelle
• Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
6. Vertragsgrundlagen Im Falle einer Beauftragung finden die vertragsrechtlichen Bedingungen der U.S. Regierung Anwendung.
Im Detail können diese Bestimmungen bei der ausschreibenden Stelle der Einkaufs- und Vertragsabteilung (Procurement / Contracting Office) der U.S. Botschaft eingesehen werden.
Für die technischen Bestimmungen gilt bei Widersprüchen die deutschsprachige Version unter Berücksichtigung der Salvatorischen Klausel.
Etwaige eigene Lieferbedingungen des Bieters werden für die Erfüllung des Vertrages nicht anerkannt.
7. Schadenersatz Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Termine ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatzansprüche (“Liquidated Damages”) entsprechend den veretragsrechtlichen Bestimmungen geltend zu machen.
8. Gewährleistung, Mängel Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der gewöhnlich vorausgesetzten und vertraglich bedungenen Leistungserbringung sowie für die einwandfreie Beschaffenheit aller von ihm verwendeten Baustoffe und Materialien.
Werden vom Auftraggeber Materialien beigestellt, so hat der Auftragnehmer sie auf ihre Tauglichkeit zu prüfen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Tag der Uebernahme der Leistung durch den Auftraggeber.
Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind aufgetretene Mängel sowie etwaige Mangelfolgeschäden unverzüglich, längstens jedoch 14 Tage nach Aufforderung zu beheben. Bei Gefahr in Verzug ist
3 | P a g e die Mängelbehebung sofort durchzuführen.
Wird einer diesbezüglichen Aufforderung nicht Folge geleistet, steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Mängel durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers beheben zu lassen.
9. Sicherstellungen Bei Aufträgen mit einer Vertragssumme von EUR 70.000 (Netto-Herstellungssumme) oder darüber ist vom Auftraggeber eine Sicherstellung in Höhe von 20% der Vertragssumme in Form einer abstrakten Bankgarantie eines anerkannten in- oder ausländischen Bankinstitutes zu legen.
10. Zahlung Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung eine detaillierte Anbotskalkulation an den COR zu übermitteln. Abgerechnet werden die tatsächlich gelieferten und verarbeiteten Mengen und Materialien. Die Leistungen sind nach Fertigstellung derselben und mängelfreier Übernahme mit Schlussrechnung mit getrennter Detailkostenaufstellung abzurechnen.
Der Auftragnehmer muss Rechnungen entsprechend der Arbeitsfortschritte legen, die auf den Prozentsatz der bereits geleisteten Arbeit basieren. Wenn seitens des Auftraggebers festgestellt wird, dass der Verrechnungsbetrag falsch ist, muss die Firma innerhalb von sieben Tagen eine korrigierte Rechnung vorlegen.
Der Auftragnehmer muss seine letzte Rechnung als Schlussrechnung kenntlich machen. Die Endabrechnung soll die Restzahlung ausweisen, welche aus dem bestehenden Vertrag inkl. aller Modifikationen, so es solche gibt, resultiert. Die Schlussrechnung sollte auch die Bestätigung des Auftragsnehmers betreffend der Ende der Ansprüche (Contractor's Release of Claims Certificate) sowie Gewährleistungsansprüche und sonstige Garantien und zum Abschluss vorzulegende Dokumente enthalten.
Vorrangig gelten die Zahlungsbedingungen laut Auftragsschreiben
11. Preisbildung Der Bieterpreis gilt fuer die vollstaendige, richtige, angemessene und professionelle, fertige Verarbeitung einschliesslich Material, wenn auch nicht ausdruecklich erwaehnt und darueber hinanus wie folgt:
Alle Maschinen, Werkzeuge, Geraete, Gerueste, Hebewerkzeuge, Krane, Sicherungs- und Schutzmassnahmen, alle Verpackungen, Transporte, Lagerungen und Manipulationen und Entsorgung.
Schutz von Bauteilen, Verkehrsanlagen, Geraeten, um Bauschaeden und Verletzungen zu vermeiden, z.B. der Nachbarn.
12. Leistungserbringung Der Auftragnehmer bestätigt durch die Unterfertigung des Angebotes, dass er über alle erforderlichen Materialien, Arbeitskräfte, Geräte und Einrichtungen sowie über die erforderlichen Erkenntnisse verfügt, um die bedungenen Leistungen fach- und termingerecht ausführen zu können.
Der Einsatz der Arbeitskräfte und Maschinen hat sich den jeweiligen Erfordernissen des Baufortschrittes anzupassen.
Der Auftragnehmer ist für die tägliche Baustellenreinigung verantwortlich. Bauzeitpläne sollen derart erstellt werden, dass sie die üblichen Botschaftsabläufe nicht stören.
Jegliche Verzögerung oder Stillstand bei den Arbeiten, auch wenn diese durch die Botschaft hervorgerufen werden, führt zu keinen zusätzlichen Kosten. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers
4 | P a g e müssen den Regeln, Anordnungen und Vorgaben der Botschaft Folge leisten. Der Auftragnehmer akzeptiert alle Verantwortlichkeiten, welche in Verbindung mit seiner Tätigkeit stehen.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, alle Details, Maße und Mengen nachzuprüfen, die für seine Tätigkeit erforderlich sind und ist ebenso für Ungenauigkeiten, welche aus unvorhergesehenen Umständen ergeben, sowie den daraus resultierende Kosten verantwortlich. Für sämtliche Leistungen seiner Arbeit gelten die internationalen, österreichischen und amerikanischen Gebäudevorschriften und -standards und / oder -vorgaben.
13. Zusammenwirken mehrerer Auftragnehmer Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, von sich aus Koordination und Absprache mit den anderen auf der Baustelle Beschäftigten Auftragnehmern zu suchen.
14. Prüfpflicht, Naturmasse Der Auftragnehmer hat die Vor-Ort-Verhältnisse und Vorgewerke hinsichtlich termingerechter Erbringung von Vorleistungen und Qualität zu prüfen und den Auftraggeber rechtzeitig über etwaige Probleme zu informieren. Vor Beginn der Fertigung von Bauteilen sind rechtzeitig entsprechende Baumasse zu nehmen, Werkplaene anzufertigen, und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen.
15. Recht, Vertragsstreitigkeiten Für die Erfüllung dieses Vertrages gilt amerikanisches Recht. Vertragsstreitigkeiten werden nach dem U.S.”Contract Disputes Act of 1978, as amended (U.S.C.601-613) abgehandelt.
16. Teilvergaben - Abrechnung Es ist möglich, dass verschiedene ausgeschriebene Teilleistungen auf Entscheid des Auftraggebers nicht ausgeführt werden oder in einem unterschiedlichen Zeitrahmen ausgefuehrt werden.
Der Auftragnehmer kann daraus keinerlei Mehrforderungen ableiten und hat die verbleibenden Leistungen zu den auf Grund der Ausschreibung gültigen Einheitspreisen zu erbringen.
Abgerechnet werden die tatsaechlich gelieferten und verarbeiteten Mengen und Materialien.
17. Weitergabe des Auftrages – Subunternehmer Die Weitergabe des Gesamtauftrages ist nicht gestattet.
Die Übertragung von Teilen des Auftrages an Subunternehmer ist zulässig, soweit dies branchenüblich ist und die Zustimmung des Auftraggebers vorher in jedem Fall eingeholt wurde. In jedem Fall bleibt der Ersteher gegenüber dem Auftraggeber allein verantwortlich und haftet für seine Subunternehmer.
18. Baustellenbesichtigung Vor Angebotsabgabe muss sich der Bieter ueber den Zustand der Anlage/Baustelle, die Zufahrts- und Lagermoeglichkeiten sowie sonstige oertliche Besonderheiten (z.B. Arbeitszeiten) ausreichend informieren.
19. Sicherheitsbestimmungen / Schutzbestimmungen Es wird auf die besonderen Sicherheitsbestimmungen bei Arbeiten in Gebäuden der Botschaft der Vereinigten Staaten hingewiesen.
5 | P a g e
Das für den Arbeitseinsatz vorgesehene Personal ist einer Sicherheitsüberprüfung durch die Sicherheitsabteilung der Botschaft zu unterziehen. Dazu ist es notwendig, die entsprechenden Formblätter mit den Personalien spätestens eine Woche vor Arbeitsbeginn einzusenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Personal des Auftragnehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen, ohne dass daraus dem Auftragnehmer irgendwelche Rechte erwachsen. Der Auftragnehmer muss alle österreichischen und amerikanischen Botschaftsspezifischen Schutzbestimmungen und Standards erfüllen.
Alle notwendigen Sicherheitsverfahren sind Teil dieses Projektes und der damit verbundenen Tätigkeit.
Das Personal muss jederzeit die erforderliche Schutzausrüstung verwenden. Bei Nichterfüllung dieser Vorgaben ist die Arbeit auf Anordnung des COR zu beenden.
20. Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Informationen, welche er im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes erhält, geheimzuhalten und wird seine Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen verpflichten, sämtliche ihnen zukommenden Informationen vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber behält sich rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen im Falle des Verstosses gegen diese Vertragsbestimmungen vor.
21. Personalbeaufsichtigung durch AG Arbeitsgruppen, welche unter der Aufsicht eines Sicherheitsorganes der US Botschaft arbeiten, können sich nur insoweit im Arbeitsbereich frei bewegen, als jederzeit der Überblick über die gesamte Arbeitsgruppe gegeben sein muss.
Sicherheitsanweisungen des Aufsichtspersonals ist sofort Folge zu leisten. Die Anzahl der gleichzeitig am Projekt beschäftigbaren Arbeitskräfte ist abhängig von der Anzahl der Aufsichtsorgane und wird vom Auftraggeber festgelegt.
Erschwernisse infolge der vorstehenden Sicherheitsbestimmungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Ausser vom Auftraggeber angeordneten Arbeitsunterbrechungen sind Mehrforderungen aufgrund Behinderungen ausgeschlossen.
22. SAM- Registrierung Bei Aufträgen mit einer Brutto-Vertragssumme von US$ 30.000 oder darüber ist eine Registrierung in SAM (Vergabeverwaltungssystem = Auftragnehmerkataster) vor der Beauftragung erforderlich.
6 | P a g e
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FUER GENERALUNTERNEHMERLEISTUNGEN
1. Mit dem Auftrag übernimmt der Auftragnehmer die volle und uneingeschränkte Verantwortung sowohl für die richtige Wahl und Verarbeitung bestens geeigneter, einwandfreier Materialien als auch für die sach- und fachgerechte Ausführung.
Für die Leistungserbringung sind grundsätzlich, in jeweils letztgültiger Fassung, alle einschlägigen ÖNORMEN, Gesetze und Verordnungen (z.B. Dienstnehmerschutzgesetze, Bauarbeiterschutzverordnung usw.), behördliche Auflagen, Bestimmungen und Anordnungen, die Richtlinien, Beschreibungen, Verarbeitungshinweise und Typenblätter der Herstellerwerke sowie die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik verbindlich. US Gesetze und Normen kommen dort zur Anwendung, wenn diese besonders in den Leistungsverzeichnissen genannt werden bzw. wenn sich aus der Erfüllung derselben eine höhere Qualität der Ausführung ableitet.
2. Der Auftragnehmer hat alle Arbeitsleistungen, Materialien, Überwachung, Ausrüstung, Versicherung, Steuern, Verwaltung und alle Dinge und Dienste zu liefern, die erforderlich sind, um die Arbeiten entsprechend der Leistungsbeschreibung abzuschliessen.
Die Ausführung umfasst jeweils die kompletten Leistungen, auch wenn diese in den Beschreibung oder den Plänen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden, d. h. z.B. inkl. Unterkonstruktionen, Verankerungsmaterial etc. sowie sämtliche damit verbundenen Nebenleistungen. Sämtliche Teile sind absolut lagerichtig, fluchtend, geradlinig, plan und ebenflächig zu versetzen.
Alle Anlagenteile sind in höchstmöglicher Qualität nach dem letzten Stand der Technik zu liefern und zu montieren.
3. Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit am Bau verantwortlich und muss das regionale Arbeitsrecht, Regelungen, Zollvorschriften und Auflagen betreffend Arbeit, Sicherheit und dergleichen erfüllen. Der Auftragnehmer muss alle Unfälle, die zu Zeitverzögerungen führen, sowie das Einstellen der Arbeitsleistung oder lebensgefährliche Verletzungen dem COR unverzüglich anzeigen.
Der Auftragnehmer ist in Übereinstimmung mit anwendbaren Gesetzen gegenüber der Botschaft für alle Schäden an der Botschaft verantwortlich, welche durch nachlässige Leistungserbringung des Auftragnehmers innerhalb des Auftrages verursacht werden. Die Rechte und Rechtsbehelfe resultierend aus diesem Vertrag zugunsten der Botschaft gelten zusätzlich zu sonstigen Rechten und Rechtsbehelfen auf Basis von Gesetzen.
4. Der Auftragnehmer muss einen SIGE-Plan [PSP] basierend auf den Terminen des Projektes vorbereiten. Der SIGE-Plan dokumentiert das komplette Projekt von Anfang bis zum Ende. Zusaetzliche Sicherheitsmassnahmen nach der US Amerikanischen FAR 52.236-13, DOSAR Accident Prevention clause 652.236-70, & EM385-1-1 Version 2014 sind im naechsten Kapitel angefuehrt.
5. Qualitätsanforderungen Sind im Leistungsverzeichnis vom Ausschreiber Erzeugnisse beispielhaft angeführt, so weist der Bieter für angebotene gleichwertige Erzeugnisse auf Verlangen bei Angebotsprüfung die Qualitätsgleichwertigkeit durch Prüfzeugnisse einer akkreditierten Prüf- oder Überwachungsstelle nach, wenn der Ausschreiber die Gleichwertigkeit bezweifelt. Falls der Nachweis der Qualitatsgleichwertigkeit nicht erbracht wird, werden die im Leistungsverzeichnis vom Ausschreiber namentlich angeführten Erzeugnisse zum Angebotspreis verwendet.
7 | P a g e
6. Prüf- und Warnpflicht Der AN hat die Pflicht, das Leistungsverzeichnis und die dem Leistungsverzeichnis beiliegenden Skizzen und sonstigen Planunteriagen zu prüfen und die aufgrund der ihm zumutbaren Fachkenntnis bei Anwendung pflichtgemässer Sorgfalt erkennbaren Mangel und Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung sowie im LV fehlende Leistungen dem AG im Zuge der Anbotslegung schriftlich mitzuteilen.
7. Genehmigungen, Gutachten Der Auftragnehmer hat die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich behördlichen Genehmigungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erwirken (z. B. für Parkgenehmigungen, Grabungsarbeiten, Nutzung und Schutz von öffentlichen Bereichen, die Lagerung von Materialien, Baugenehmigungen, statische Berechnungen, Lärmschutz etc.). Der Auftragnehmer ist darüber hinaus für die Zustimmung jener Nachbarn verantwortlich, deren Rechte durch die Baumassnahmen beeinflusst werden. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden nicht separat vergütet, sondern müssen in den Einheitspreis eingerechnet werden.
Der Auftragnehmer ist für die Nutzung von Lager- und Manipulationsflächen ausserhalb des Baufeldes selbst Verantwortlich (z.B. Ladezone, Mannschaftscontainer)
Der Auftragnehmer muss zu jeder Zeit den Arbeitsbereich frei von Abfallstoffen halten. Nach Beendigung des Bauvorhabens hat der Auftragnehmer die Baustelleneinrichtung zu entfernen und den Bauplatz in so einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen, welcher für den COR annehmbar ist.
8. Verträglichkeit, Materialien:
Alle zur Verwendung gelangten Materialien müssen beständig gegen alle derzeit bekannten örtlichen Schadstoffimmissionen sowie deren Wasserlösungen bzw. Verbindung sein.
Die auch chemische Verträglichkeit aller zum Einsatz gelangender Materialien, Stoffe und Mittel untereinander, so dass jegliche Schädigung oder Qualitätsbeeinträchtigung zuverlässig ausgeschlossen ist, hat der AN (auch Atteste und Versuche) nachzuweisen und zu gewährleisten.
Die Frostbeständigkeit des Materials für den Ort der Verwendung wird vom Auftragnehmer gewährleistet.
9. Preisbildung:
Der Bieterpreis gilt für die vollständige, richtige, angemessene und professionelle, fertige Verarbeitung einschließlich allen Materials, wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt, und darüber hinaus Grundlagen, Arbeitskraft und damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere die folgenden:
- Alle Maschinen, Werkzeuge und Geräte, Gerüste, Hebezeuge, Krane, Sicherung und Schutzmaßnahmen
- Alle Verpackungen, Transport, Lagerung und Manipulation, Entsorgung
- Händische Mehrleistungen, abschnittsweises Vorgehen unter besonderer Vorsicht, Sorgfalt -Baustellenabsicherung, welche so zu erfolgen hat, dass damit auch der Schutz Dritter sicher gegeben ist
- Schwierigkeiten oder zusätzlichen Kosten für z. B. Bögen und geschwungene Form und zusätzlichen Kosten für Schnee und Eis, Höhe, Gefahr und sonstige Zuschläge.
- Arbeiten in beengten Bereichen sowie Misch-, Dichtungs- und Befestigungsmaterialien und die witterungsbeständige Ausführung aller Teile und Details.
- Schutz von Bauteilen, Verkehrsanlagen, Geräten um Schäden oder Verletzungen zu
8 | P a g e vermeiden.
- Alle Maßnahmen um die aufgeführten Arbeiten gegen die Wetterbedingungen zu schützen.
- Alle Messungen, Baudetails und sonstige Dienstleistungen und ihre Übertragung auf die Pläne für die Ausführung.
- Das Nehmen von Naturmassen und Erstellen der Ausfuehrungs- und Werkplanung nach Naturmassen
- Schutz von bereits eingebauten Elementen vor Verschmutzung und Beschädigung bis zur Abnahme.
- Der Ausgleich von Unebenheiten innerhalb der Toleranzen der bisherigen Arbeit und an angrenzende Bauteile.
- Alle Anschluss und Anpassungsarbeiten an angrenzende Bauteile, unabhängig von der Ausführungszeit inklusive der Abfallentsorgung und allen Materialverbrauchs.
- Statische Berechnung (falls erforderlich) bei allen statisch wirksamen Bauteilen
In die Preise sind sämtliche, auch nicht besonders erwähnte und über die Bestimmungen der ÖNORMen hinausgehende Lieferungen und Leistungen eingerechnet, welche üblicherweise zur sach- und fachgerechten, vollständigen und benützungsfertigen Ausführung erforderlich sind.
Baustrom und Bauwasser können den hauseigenen Versorgungsleitungen für den Auftragnehmer kostenfrei entnommen werden.
10. Besondere Bestimmungen
- Das Nehmen von Naturmassen ist zwingend erforderlich.
- Exemplarische Planskizzen und Leitdetails aus der Anlage sind keine Ausfuehrungsplaene.
- Das Erstellen von statischen Berechnungen, sowie der Ausführung- und Werkplanung nach Naturmassen erfolgt seitens Auftragnehmer.
9 | P a g e
Zusaetzliche Sicherheitsmassnahmen nach der US Amerikanischen FAR 52.236-13, DOSAR Accident Prevention clause 652.236-70, & EM385-1-1 Version 2014
(Beginn des Abschnitts) 652.236-70 Zusaetzliche Sicherheitsmassnahmen (OKT 2017) Zusätzlich zu den Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften gemäß FAR 52.236-13, Unfallverhütung, Version I, muss der Auftragnehmer die folgenden zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
(a) Tätigkeiten mit hohem Risiko.
Wenn das Projekt eine der folgenden risikoreichen Tätigkeiten beinhaltet, muss der Auftragnehmer den Abschnitt des Sicherheits- und Gesundheitshandbuchs des U.S. Army Corps of Engineers, EM 385-1-1, in der neuesten Ausgabe zum Datum der Ausschreibung befolgen, der der risikoreichen Tätigkeit entspricht. Bevor die Arbeiten fortgesetzt werden können, muss der Auftragnehmer vom COR die Genehmigung für den schriftlichen Sicherheitsplan gemäß FAR 52.236-13, Accident Prevention Alternate I (siehe Absatz (f) dieser Klausel) einholen, der spezifische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und -kontrolle enthält.
(1) Gerüste.
(2) Arbeiten in Höhen über 1,8 m.
(3) Grabenaushub oder andere Ausgrabungen von mehr als einem (1) Meter Tiefe.
(4) Erdbewegungsmaschinen und andere große Fahrzeuge.
(5) Kräne und Hebezeuge.
(6) Schweißen oder Schneiden und andere Heißarbeiten.
(7) Teilweiser oder vollständiger Abriss eines Bauwerks.
(8) Vorübergehende Verkabelung, Verwendung von tragbaren Elektrowerkzeugen oder andere anerkannte elektrische Gefahren. Vorübergehende Verkabelungen und tragbare Elektrowerkzeuge erfordern den Einsatz eines Fehlerstromschutzschalters (GFCI) in den betroffenen Stromkreisen; andere elektrische Gefahren können ebenfalls den Einsatz eines GFCI erfordern.
(9) Arbeiten in engen Räumen (begrenzte Ausgänge, Sauerstoffgehalt unter 19,5 % oder brennbare Atmosphäre, Gefahr des Verschluckens von festen oder flüssigen Stoffen oder andere Gefahren, die als unmittelbar lebens- oder gesundheitsgefährdend gelten, wie z. B. Wassertanks, Transformatorgewölbe, Abwasserkanäle, Zisternen usw.);
(10) Gefährliche Materialien - Materialien, die ein physikalisches oder gesundheitliches Risiko darstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entflammbare, explosive, ätzende, giftige, reaktive oder instabile Materialien oder Vorgänge, die in einem bewohnten Gebäude irgendeine Art von Verunreinigung verursachen, wie z. B. Staub von Abbrucharbeiten, Farben, Lösungsmittel usw.; oder
(11) Gefährliche Lärmpegel nach EM 385-1 Abschnitt 5B oder nach örtlichen Normen, falls diese strenger sind.
(b) Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.
Der Auftragnehmer und alle Subunternehmer müssen die neueste Ausgabe des Sicherheits- und Gesundheitshandbuchs EM 385-1-1 des U.S. Army Corps of Engineers oder OSHA 29 CFR Teil 1910 oder 1926 einhalten, wenn keine EM 385-1-1-Anforderungen anwendbar sind, sowie das anerkannte schriftliche Sicherheitsprogramm des Auftragnehmers.
10 | P a g e
(c) Meldung von Vorfällen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem COR und dem Vertragsbeauftragten unverzüglich alle Zwischenfälle zu melden. Ein "Zwischenfall" ist jedes Ereignis, das zu Verletzungen, Krankheiten, Todesfällen, Materialverlusten oder Sachschäden führt, oder ein Ereignis, das eine Umweltverschmutzung verursacht. Die Meldepflicht umfasst Brände, Explosionen, Verunreinigungen durch gefährliche Stoffe und andere ähnliche Vorfälle, die Menschen, Eigentum und Ausrüstung gefährden können.
(d) Aufzeichnungen.
Der Auftragnehmer hat genaue Aufzeichnungen über alle Unfälle zu führen, die bei den im Rahmen dieses Vertrags durchgeführten Arbeiten auftreten und zu Tod, Verletzungen, Berufskrankheiten oder Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum, Material, Vorräten oder Ausrüstung führen. Der Auftragnehmer hat diese Daten in der vom Auftraggeber vorgeschriebenen Weise zu melden.
(e) Subunternehmerverträge.
Der Auftragnehmer fügt diese Klausel, einschließlich dieses Absatzes (e), mit entsprechenden Änderungen in der Bezeichnung der Vertragsparteien in die Subunternehmeraufträge ein.
(f) Schriftlicher Massnahmenplan. Der nach Absatz (f) erforderliche Plan
(1) der Bestimmung mit dem Titel "Unfallverhütung, Alternative I" wird als Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Baustelle (Site Safety and Health Plan - SSHP) bezeichnet und umfasst alle in Absatz (a) dieser Bestimmung aufgeführten Aktivitäten oder andere vom Auftraggeber/COR geforderte Maßnahmen.
Der SSHP muss mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn jeglicher Tätigkeit am Standort vorgelegt werden.
(2) Der Plan muss die Erstellung von Gefahrenanalysen für bestimmte Tätigkeiten vorsehen (“AHA”). In den AHAs sind die durchzuführenden Tätigkeiten zu definieren und die Arbeitsabläufe, die spezifischen zu erwartenden Gefahren, die Bedingungen vor Ort, die Ausrüstung, die Materialien und die Kontrollmaßnahmen, die zur Beseitigung oder Reduzierung jeder Gefahr auf ein akzeptables Risikoniveau durchzuführen sind, zu ermitteln. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die AHA für die Arbeitstätigkeit vom COR akzeptiert und mit allen an der Tätigkeit Beteiligten, einschließlich des Auftragnehmers, der Unterauftragnehmer und der Vertreter der Regierung vor Ort, besprochen wurde.
(3) Die Namen der befähigten/qualifizierten Personen, die für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich sind (z. B. Aushubarbeiten, Gerüstbau, Absturzsicherung, andere Tätigkeiten gemäß EM 385-1-1), sind anzugeben und in die AHA aufzunehmen. Der Nachweis ihrer Befähigung/Qualifikation ist dem Auftraggeber oder dem Korrespondenten vor Beginn der betreffenden Tätigkeit zur Genehmigung vorzulegen. Die AHA ist zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern, um veränderten Standortbedingungen, Arbeitsabläufen oder einem Wechsel der kompetenten/qualifizierten Person(en) Rechnung zu tragen.
(Ende des Abschnitts)
11 | P a g e
LB HOCHBAU - LEISTUNGSBESCHREIBUNG BAUMEISTERARBEITEN UND INNENAUSBAU
01 Z Baustellengemeinkosten Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten die Regelungen der Leistungsgruppe 01 Baustellengemeinkosten gemäß Leistungsbuch Hochbau (LB HB) und den einschlägigen OE-Normen.
0111 Z Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten
011201 Z Sonderkosten der Baustelle.
011202 Z Bewachung der Baustelle und der Bauarbeiter
011202D Z EV Bewachung während Arbeitszeit durch Wachdienst Eventualposition. Während der Normalarbeitszeit ganztags, durchgehend, durch einen zertifizierten Wachdienst. Im Gebäude, im Baustellenbereich, für die Dauer der gesamten Bauarbeiten, von Baubeginn bis Fertigstellung. Annahme: 5 Tage, 18 Stunden pro Tag.
90 Stunden Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP***********
011203 AZ EV Sonderkosten Örtliche Bauleitung AN+ Dokumentation Eventualposition. Für das Bereitstellen einer Örtlichen Bauleitung durch den Auftragnehmer (AN), zweisprachig (Deutsch, Englisch). Die Aufgaben umfassen hauptsächlich, jedoch nicht ausschliesslich
- Organisation, Kontrolle und die Überwachung der Bauarbeiten vom Beginn der Bauarbeiten bis hin zur Fertigstellung des Bauprojekts.
- Koordination des Bauablaufs und der Gewerke zur reibungslosen Durchführung
- Überwachung der plangemäßen Ausführung zur Einhaltung der Qualitäten, Kosten, Termine
- Überwachung zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und Gewährleistung einer sicheren
Arbeitsumgebung für alle Beteiligten.
- Überwachung der Einhaltung aller relevanten Bauvorschriften, Normen und Gesetze.
- Führung eines Bautagebuchs, des Fertigstellungsberichts, und Erstellung von Aufmaßen in
Deutsch und Englisch
- Kommunikation und Abstimmung mit dem Auftraggeber und Berichterstattung an den
Auftraggeber
- Alle hier nicht gesondert genannten Agenden der Örtlichen Bauleitung durch den AN die zur mangelfreien Fertigstellung erforderlich sind.
Die Kontrolle und Überwachung der Bauarbeiten vor Ort durch die der Örtlichen Bauaufsicht hat täglich zu erfolgen, nach Erfordernis mehrmals täglich oder ganztags. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (schriftlich und mündlich), sowie Dokumentation erfolgt in Deutsch und Englisch.
Entsprechende Nachweise für den/die geplanten Mitarbeiter/in sind mit dem Angebot zu erbringen.
Annahme für 5 Wochen Bauzeit.
1 Pauschale Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP **********
12 | P a g e
0117 Schutzvorkehrungen und Abdeckungen
1. Herstellen (Leistungsumfang):
Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren.
Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet.
2. Einkalkulierte Leistungen:
Die Kosten für etwaige Instandsetzungen (Vorhalten) von Schutzvorkehrungen während der Arbeiten sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
2.1 Entsorgen:
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
2.1.1 Verwerten oder Deponieren:
Abbruchmaterial geht mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über. Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert.
2.2 Zwischenlagern:
Unter Zwischenlagern ist das Lagern innerhalb des Baustellenbereiches zu verstehen. Es enthält somit auch den Transport zum Zwischenlager und das sachgemäße Lagern. Zwischenlager sind vorzuhalten und vor der Übernahme zu räumen.
Der Platz für die Zwischenlagerung wird, wenn nicht bereits in der Ausschreibung bestimmt, im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt.
2.3 Transport:
Das Abtransportieren erfolgt unter Berücksichtigung von etwaigen erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften.
011701 Staubdichte, provisorischen Trennwand im Gebäude, einschließlich Entsorgen.
011701A Prov.Trennwand/Staubvorhang auf Holzrost Bestehend aus einer Holzunterkonstruktion, überspannt mit einer bewehrten PE-Folie, die Stöße mit 10 cm Überdeckung auf einer Holzunterlage mit Heftklammern befestigt. Liefern und Montieren von wasserdichten, reissfessten Folien als Staubvorhang inkl. ggf mehrmaliges De- und Wiedermontieren.
150 m2 Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
011703 Fußbodenschutz einschließlich Entsorgen.
011703A Fußbodenschutz PE-Folie/Pappe Mit einer Lage PE-Folie (z.B. Packzellulose oder Wellpappe) mit 10 cm Überdeckung, Fugen verklebt.
200 m2 Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
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011703D EZ EV Fussbodenschutz innen PE-Folie/Weichfaserplatte Eventualposition Weichfaserplatten, 2cm dick, mit einer Lage PE-Folie, mit 10 cm Überdeckung, Fugen verklebt.
100 m2 Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP *********
011704 Z Staubschutz-Folie einschließlich Entsorgen.
011704A Z Staubschutz PE-Folie Mit einer Lage PE-Folie mit 10 cm Überdeckung, Fugen verklebt. Für Wände, Möbel, Einrichtungsgegenstände etc.
200 m2 Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
011704B Z Staubschutz PE-Folie für Brandmelder und Rauchmelder Einpacken von Brandmeldern und Rauchmeldern mit Plastiktüten, mit Maler-Klebeband. Täglich vor Beginn der Arbeiten montieren und nach Ende der Arbeiten demontieren.
25 Stueck Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
Construction site overhead costs
Baustellengemeinkosten
SUM EUR
EUR Subtotal excl. VAT
Zwischensumme ohne UST
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02 Abbruch Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten die Regelungen der Leistungsgruppe 02 Abbruch gemäß Leistungsbuch Hochbau (LB HB) und den einschlägigen OE-Normen.
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
1. Abbrechen, Abschlagen:
Die Ausdrücke Abbrechen oder Abschlagen bedeuten, dass der Auftraggeber mit einer Wiederverwendung des Materials nicht rechnet.
2. Auslösen, Demontieren:
Die Ausdrücke Auslösen oder Demontieren bedeuten ein sorgfältiges Auslösen oder Demontieren zwecks Wiederverwendung.
3. Verwerten oder Deponieren:
Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert.
4. Unzulässige Belastungen durch Manipulationen im Baubetrieb:
Der Baubetrieb ist derart gestaltet, dass die Schadstoffgesamtgehalte und Eluate des Aushub-und Abbruchmaterials nicht in unzulässiger Weise nachteilig verändert werden.
Der Auftragnehmer trägt Sorge, dass der Bodenaushub durch den Baubetrieb mit nicht mehr als insgesamt 5 Prozent des Volumens mineralischer Baurestmassen verunreinigt wird. Allfällige Kosten aus derartigen Veränderungen (z. B. Altlastenbeiträge nach dem Altlastensanierungsgesetz) übernimmt der Auftragnehmer.
5. Transport:
Das Transportieren erfolgt unter Berücksichtigung von etwa erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften.
6. Nachweise:
Eine Bestätigung, dass der Auftragnehmer (AN) die Baurestmassen an berechtigte Abfallsammler übergeben hat, wird dem Auftraggeber (AG) nach Aufforderung übergeben.
7. Stoffgruppen und Schlüsselnummern:
• Betonabbruch (SN 31427)
• Asphaltabbruch (SN 31410 oder SN 54912)
• behandelte Holzabfälle (SN 17201 oder SN 17202)
• unbehandelte Holzabfälle (SN 17201 oder SN 17202)
• Metallabfälle (SN 35103 oder SN 35105)
• Baustellenabfälle (SN 57118 oder SN 57119 oder SN 91206, 91207, 91401)
• mineralischer Bauschutt (SN 31409)
• Künstliche Mineralfasern/Mineralwolle KMF (SN 31416) als nicht gefährlicher Abfall
• Polystyrole wie EPS (SN 57108) als nicht gefährlicher Abfall
• Polystyrole wie XPS (SN 57108) als nicht gefährlicher Abfall
• Künstliche Mineralfasern/Mineralwolle KMF (SN 31437g) als gefährlicher Abfall (g.A)
• Polystyrole wie XPS (SN 57108-77g) als gefährlicher Abfall (g.A)
• Asbestabfall (SN 31412g oder 31437g)
7.1 Gefährlicher Abfall (g.A):
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Bei unerwartetem Antreffen von gefährlichem Abfall wird der Auftraggeber verständigt und eine gesonderte Regelung vereinbart.
In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt, die nicht aus Quellen stammen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat (z.B. Altöl von seinen Geräten oder Transportmitteln).
8. Zwischenlagern:
Unter Zwischenlagern ist das Lagern innerhalb des Baustellenbereiches zu verstehen. Es enthält somit auch den Transport zum Zwischenlager und das sachgemäße Lagern.
Zwischenlager sind vorzuhalten und vor der Übernahme zu räumen.
Der Platz für die Zwischenlagerung wird, wenn nicht bereits in der Ausschreibung bestimmt, im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt.
9. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- Gerüste bis 3,2 m Bauteilhöhe
- das Kennzeichnen und sorgfältige Lagern von demontieren Bauteilen
- ein etwaiges Zerkleinern für den Transport
- das Abbrechen von Bauteilen mit möglichster Schonung der verbleibenden Teile und des Untergrundes
- ein etwaiges Zwischenlagern im Baustellenbereich -behördliche Vorschreibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz
- das Verwenden von Containern (Entsorgungslogistik)
- die Wiederinstandsetzung der vom Auftraggeber für die Zwischenlagerung von Abbruch- oder Aushubmaterial beigestellten Flächen nach Beendigung der Bauarbeiten
- sämtliche Gebühren und Abgaben (z. B. Altlastenbeitrag)
- Organisation (Förderart und Förderweg)
- Abtransport und Entsorgen von Baurestmassen/Abfallmaterialien beim Demontieren oder Auslösen von Bauteilen
10. Ausmaß-und Abrechnungsregeln: Abbrechen, Abschlagen, Stemmen wird immer in festem, nicht aufgelockertem Zustand (Ausmaß der Bauteile vor deren Abbruch) abgerechnet. Für Abbruchpositionen gelten die festgelegten Annahmen über die anfallenden Mengen von verschiedenen Baurestmassen für die Abrechnung als vereinbart, unabhängig von etwaigen Minder-oder Mehrmengen oder der tatsächlichen Art.
11. Leistungsumfang: Abbrechen + Laden/Transport + Verwerten/Deponieren/Entsorgen (ULG 02.91 nicht Vertragsbestandteil): Sofern die ULG 02.91 nicht Vertragsbestandteil ist, wird unter Abbrechen oder Abschlagen folgender Leistungsinhalt verstanden:
- Abbrechen oder Abschlagen, einschließlich Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oder Entsorgen und die Punkte 1 bis 10 dieser LG-Vorbemerkung.
- Der Auftragnehmer trifft die Wahl zwischen Verwerten, Deponieren oder Entsorgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Das abgebrochene Material geht mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern eine Wiederverwendung durch den AG nicht Vertragsbestandteil ist.
12. Leistungsumfang: Abbrechen + Laden (ULG 02.91 Vertragsbestandteil): Sofern in einzelnen Positionen nicht anders angegeben und die ULG 02.91 Vertragsbestandteil ist, wird unter Abbrechen oder Abschlagen folgender Leistungsinhalt verstanden:
-Abbrechen oder Abschlagen, einschließlich Laden und die Punkte 1 bis 10 dieser LG-Vorbemerkung.
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- Der Auftragnehmer trifft die Wahl zwischen Verwerten, Deponieren oder Entsorgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Das abgebrochene Material geht mit dem ersten Laden in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern eine Wiederverwendung durch den AG nicht Vertragsbestandteil ist und unbeschadet einer Vergütung für den Transport, das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen.
0211 Z Abbruch Fundamente und Wände Mauerwerksdicken in Rohbauabmessungen werden zuzüglich 2 cm je verputzter oder verfliester Seite, im festen Zustand abgerechnet.
Wand-Abbruch in allen Teilen, einschliesslich unter-Putz Installationen (Rohre, Kabel) Schalter, Steckdosen, Zargen und Tuerblaetter.
Wasserleitungen abtrennen, abdichten und abbrechen (abbr.). Elektrokabel Anschluss vom Netz trennen, abtrennen, und abbrechen.
021108 Z Gemauerte nicht tragende Zwischenwände aus Gipsdielen abbrechen (abbr.). Abgerechnet wird das Flächenmaß nach Abzug aller Öffnungen über 0,5m2. Im Positionsstichwort ist die Dicke angegeben. Ohne Unterschied der Größe der Einzelflächen.
021108F Gipsdielenwand abbr.b.15cm Halbhohe unbewehrte Wände aus Gipsziegeln; in 2 Teilen, Gesamtlänge = 15m, H = 1,3m, bis 15cm breit, einschließlich Putz.
Mineralischer Bauschutt 0,13 t/m
20 m2 Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
0214 Z Fußböden und Unterböden abbrechen Das Abtragen der Beläge erfolgt ohne Unterschied der Größe der Einzelflächen.
0214 01 Z Holzfußböden getrennt nach Ober-und Unterböden (wie Polsterhölzer oder Blindboden) einschließlich der Sessel-oder Sockelleisten und Türstaffeln, ohne Beschüttung oder Dämmung, (abbr.).
Einschliesslich Abtransport und Entsorgung.
021401J Z Laminatboden+Teppich abbr.
Exakte Markierung von 2 Rechtecken laut Plan am Boden herstellen und geradliniges Ausschneiden dieser 2 Rechtecke mit Trennscheibe. Laminatboden ohne Unterschied des Untergrundes, einschließlich der darunter liegenden Teppich-Schicht und der Sockelleisten. Der darunter liegende Estrich bleibt bestehen.
33 m2 Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
021416 Schwimmenden oder gleitenden Estrich, bewehrt oder unbewehrt, ohne Unterschied der Dicke, der Festigkeit und der Größe der Einzelflächen abbrechen (abbr.), ohne etwaige Dämmung.
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021416A Schwimmender Zement-Estrich abbr.
Als Zementestrich. Betonabbruch 2,2 t/m3
0,1 m3 Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
021418 Dämmschichten abbrechen (abbr.).
021418A Dämmschichten Mineralfaser abbr.
Aus Mineralfaser, ohne Unterschied der Dicke. Künstliche Mineralfasern (Mineralwolle) als nicht gefährlicher Abfall. Mineralwolle 0,2 t/m3
0,1 m3 Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
0216 Sonstige Abbrucharbeiten
021608 Z Fensterbänke oder Parapettabdeckungen (ohne Fensterabbruch) und Wandabdeckungen innen oder außen abbrechen (abbr.).
0216 08E Z Wandabdeckung Holz abbr.
Obere Wandabdeckung der halbhohen Wände, aus Holz oder Holzwerkstoffen; bis 20cm breit.
Behandelter Holzabfall 0,006 t/m
15 m Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
021652 Z Demontage und/oder Abbruch von Leuchten, Schaltern, Steckdosen, und Elektro- Kabelkanaelen inkl. Kabel, und Elektro-Einbauten. Elektrokabel Anschluss vom Netz trennen, abtrennen, und Leuchte demontieren oder abbrechen, wie in den Pos. angegeben.
Etwaige Wiedermontage von Leuchten ist in den einzelnen Positionen angegeben.
021652E Z Abbruch E-Leerverrohrung inkl. Kabel b.50mm Abbruch von Elektro-Leerverrohrung inkl. Kabel in halbhohen Wänden.
3 m Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
021652F Z Demontage Steckdosen, Schalter Demontage von 2 Steckdosen und 3 Lichtschaltern und seitlich lagern zur Wiedermontage in bestehenden Wänden an neuer Stelle.
5 Stueck Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
Demolition Work
Abbrucharbeiten
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11 Z Estricharbeiten Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Begriffe:
Im Folgenden sind unter schwimmenden Estrichen sowohl schwimmende als auch Estriche auf Trennlage (gleitende Estriche) zu verstehen.
2. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
• Herstellen von Estrichen auf vorhandenem Gefälle bis zu einer Neigung von 5 Prozent, ausgenommen Fließestriche
• Ausbilden von Ichsen und Graten
• Ausfüllen von Einbauteilen (z.B. Deckeln) mit Estrichmaterial bei einer gleichzeitigen Estrichherstellung
• Herstellen von Schwindfugen
• Staubfreimachen, soweit bei der Herstellung der Verbundestriche nicht nass in nass gearbeitet wird
3. Ausmaß-und Abrechnungsregeln:
Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).
Abrechnung ohne Unterschied der Größe der Einzelflaechen. Eventualpositionen für etwaige Ausbesserungsarbeiten in Kleinstflaechen.
1122 Z Trenn-u. Dämmschichten
1. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
• Randstreifen
2. Ausmaß-und Abrechnungsregeln:
Mehrlagige Ausführungen von Dämmschichten (z.B. Wärme-und Trittschalldämmung) werden kreuzweise verlegt und je Lage abgerechnet.
112201 Trenn-oder Gleitschichten mit mindestens 10 cm Übergriffen. Abgerechnet wird die abgedeckte Bodenfläche je Lage. Im Positionsstichwort ist die Mindest-Dicke angegeben.
112201C EV Trenn-/Gleitschicht Folie 0,2mm verklebt Eventualposition. Ausführung: verklebt
2,5 m2 Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP **********
112214 Z Trittschalldämmung unter schwimmendem Estrich mit Mineralwolleplatten
• belastbar = 5 kPa Nutzlast auf dem Estrich
• Zusammendrückbarkeitsstufe CP2 Im Positionsstichwort ist die Nenndicke (mm) der Platten angegeben.
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112214E EV Trittschalldämmung m.Mineralwollepl.35mm CP2 Eventualposition.
1124 Unterlagsestriche
112400 Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert:
112400F Fußbodenaufbau zu 11.24 Betrifft alle Position(en) der LG 11 Höhe (von Rohdecke bis FBOK): ca. 9,5 cm Schichtaufbau:
- Laminatboden ca. 1cm
- Teppich ca. 0,5cm
- Estrich ca. 5cm
- Trittschalldaemmung ca.3,5cm
Technische Anforderungen (z.B. Belastung, Feuchtigkeit, Wärme -und Schallschutz): ____________
112403 Schwimmender Zementestrich (Zem.E) als Unterlagsestrich (U-Estrich). Im Positionsstichwort ist die Dicke (mm) und die Festigkeitsklasse angegeben.
112403I Z EV Schwimm.Zem.E-U-Estrich 50mm E300 Eventualposition. Ohne Unterschied der Größe der Einzelflaechen.
1125 Sonstige Leistungen
112501 Aufzahlung (Az) auf Estrich. Im Positionsstichwort ist die Schnellestrich-Klasse (SE) angegeben.
Abgerechnet wird das Raummaß des Estrichs.
11.25 01F EV Az f.Schnellestrich SE1 Eventualposition. Betrifft Position(en): 1124 03I Z EV
0,25 m3 Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP **********
112515 Schwindfugen
112515A EV Schwindfugen m. Fugendübel Eventualposition. Ausbilden mit gleitfähigen Fugendübeln, mindestens 4 mm im Durchmesser, Länge 300 mm, mit PE-Kunststoffrohr ummantelt, einschließlich Knautschzone.
30 m Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ***********
20 | P a g e
Floor Screeding
Estricharbeiten
21 | P a g e
15 Schlitze, Durchbrüche, Sägen u.Bohren
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Ver-und Entsorgungsleitungen:
Der Auftraggeber sorgt vor Beginn der Arbeiten, nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer, für eine Stilllegung oder Abschaltung etwaiger Ver-und Entsorgungsleitungen.
2. Statik:
Statische Fragen (z.B. bei vorliegenden Bewehrungen) werden vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber geklärt.
3. Einkalkulierte Leistungen:
3.1 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: -behördliche Vorschreibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz (werden vom Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet) -das Entsorgen von Baurestmassen
3.2 Entsorgen: Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
4. Ausmaß-und Abrechnungsregeln:
Alle angegebenen Mauerdicken und lichten Öffnungen gelten als Rohbau
1501 Z Schlitze herstellen und schliessen
1. Herstellen von Schlitzen:
Im Folgenden ist das Herstellen von Schlitzen (z.B. durch Stemmen, Fräsen), ohne Unterschied ob in verputzten oder unverputzten Wänden, beschrieben.
2. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
• lotrechte Schlitze im Mauerwerk aus Mauerziegeln, wenn diese Schlitze vor dem Herstellen des Mauerwerkes angegeben sind und im Verband hergestellt werden.
• Schlitze schließen/verputzen nach Verlegung neuer Leitungen.
150105 Schlitze, bis 5 cm tief, in Wänden aus Beton oder Stahlbeton, ohne Unterschied der Betongüte, herstellen, gemessen von der Wandoberfläche. Im Positionsstichwort ist die Breite der Schlitze angegeben.
1501 05A Schlitze b.5cm Beton b.10cm Herstellen und schliessen/ verputzen
Slots, Cutouts, Sawing, and Drilling
Schlitze, Durchbrüche, Sägen u.
Bohren
TOTAL EUR
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19 Baureinigung
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Abfälle, Verunreinigungen:
Im Folgenden sind Abfälle und Verunreinigungen (z.B. Kehricht, Staubsaugerentleerung) aber nicht Verpackungsmaterial oder Bauschutt beschrieben.
2. Einkalkulierte Leistungen:
2.1 Entsorgen: Das Entsorgen von Abfälle und Verunreinigungen ist in die Einheitspreise einkalkuliert. Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
2.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- behördliche Vorschreibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz (werden vom Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet)
- sämtliche Gebühren, unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften
- Organisation (Förderart und Förderweg) -das Trennen und Ausscheiden von Massen, die nicht, beschränkt, oder zur weiteren Verwertung verwendbar sind
1901 Z Reinigung im Gebäude und außerhalb des Gebäudes
190101 Zwischenreinigung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen (nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers). Abfälle und Verunreinigungen sammeln, zusammenkehren und entsorgen. Fußböden, Sanitär-und Heizungsgegenstände, Parapettabdeckungen sowie Sohlbänke staubfrei machen.
Abgerechnet wird die Bodenfläche der gereinigten Räume, bei Stiegen die horizontale Fläche
190101B Z Zwischenreinigung Des Baustellen-Bereichs und der durch die Baustelle beeinträchtigten Gebäudeteile, Räume und Aussenbereiche. Annahme: 5 Tage täglich.
1 Pauschale Einheitspreis EP ……………… Positionspreis PP ………………
190102 Z Schlussreinigung des Baustellenbereiches, und der von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche des Konsulats und des gesamten Gebäudes, in allen verschmutzten Bereichen, vor Übergabe an die Benützer. Reinigungsmethode nach Erfordernis (z.B. durch Waschen, Wischen, Saugen). Abfälle und Verunreinigungen sammeln, zusammenkehren und entsorgen. Zu reinigen sind z.B.;
- Fußböden einschließlich Sockelleisten
- Stiegen einschließlich Geländer und Handläufe
- Fenster und Türen, einschließlich Stöcke, Zargen, Rahmen und Verkleidungen
- Sohlbänke und Parapettabdeckungen
- Einrichtungen einschließlich der Armaturen (z.B. WC-Schalen, Waschbecken, Badewannen, Duschen, Herde und Heizkörper)
- Wandverkleidungen aus Fliesen oder abwaschbaren Kunststoffbelägen
23 | P a g e
- elektrische Schalter und Dosen -Beleuchtungskörper
- Einbaumöbel
190102A Z Schlussreinigung Objekt Des Baustellen-Bereichs und der durch die…
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