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This document is a comprehensive German-language electrical installation specification (Leistungsverzeichnis) for an elevator integration project at a Chief of Mission Residence in Vienna, Austria. The project involves installing an elevator in a historically significant villa from 1931, with the primary goal of ensuring barrier-free access as required by the Architectural Barriers Act (ABA).

The electrical installation scope includes: installing a separate power supply for the elevator, lighting and control systems for the vestibule, electric heating for the elevator shaft and vestibule with temperature control, removing existing electrical installations near two windows to be converted to elevator doors, reinstalling alarm contacts, implementing a wireless alarm system to monitor four doors, creating workshop drawings and assembly plans, conducting tests and commissioning, and providing an assembly book and electrical report. The installation will use materials and technical standards that comply with European norms and ABA requirements, with particular attention to preserving the building's historical integrity. The project is versioned for 27.05.2025 and is part of a standardized electrical installation specification issued by the Austrian Federal Ministry of Digital and Economic Affairs.

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Seite 1/68USE Elevator Integration Electrical Installations LV-Version: 27.05.2025

Leistungsverzeichnis 27.05.2025

EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019

Ständige Vorbemerkung der LB

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik, Version 013 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)

2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)

3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe

4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe

5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle

ABK-LV V8.5a-F319 AVAAG\2087\ELECTRICAL INSTALLATIONS

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Leistungsverzeichnis 27.05.2025

EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019

(Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen

Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist.

12. Arbeitshöhen:

Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 4 m in die Einheitspreise einkalkuliert.

Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.

00 Allgemeine Bestimmungen

Version 013 (2021-12)

0011 Angebotsbestimmungen

Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach folgenden Bestimmungen:001102

001102A Vergabe nach ÖNORM A2050

ÖNORM A 2050 (Vergabe von Aufträgen über Leistungen).

Die Form der Angebote wird wie folgt geregelt:

Der vom Ausschreiber erstellte Vordruck ist in jedem Fall rechtsgültig unterfertigt abzugeben.

Ist aus der Sicht des Bewerbers oder Bieters eine Berichtigung der Ausschreibung (dazu zählt auch ein etwaiger SiGe-Plan) erforderlich, so hat dieser grundsätzlich 14 Tage vor Ende der Angebotsfrist dies dem Auftraggeber mitzuteilen.

001103

001103A Datenträgeraustausch

Ein Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM ist zulässig, wenn der Bieter vom Ausschreiber einen Datenträger mit dem Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis erhalten hat.

Macht der Bieter von der Möglichkeit der Abgabe eines Datenträgers Gebrauch, ist die Abgabe eines eigenen automationsunterstützt und rechtsgültig unterfertigten Leistungsverzeichnisses des Bieters anstelle des auf den Vordrucken des Ausschreibers erstellten Angebotes zulässig.

Der Mindestinhalt des gedruckten Angebotsleistungsverzeichnisses muss den Bestimmungen der ÖNORM entsprechen.

Der Datenträger wird vom Ausschreiber eingelesen. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten, einschließlich technischer Probleme beim Einlesen des Datenträgers wird vereinbart:

-Das Angebot wird vorläufig auf Grund des abgegebenen schriftlichen Leistungsverzeichnisses protokolliert.

-Der fehlerhafte oder unlesbare Datenträger wird vom Bieter innerhalb einer vom Ausschreiber festgesetzten, angemessenen Frist durch einen mangelfreien ersetzt.

-Gelingt es dem Bieter nicht, einen dem gedruckten Angebot entsprechenden mangelfreien Datenträger fristgerecht vorzulegen, der den Bestimmungen der ÖNORM entspricht und auch tatsächlich vom Ausschreiber eingelesen werden kann, ist der Ausschreiber zu einer ersatzweisen Behebung dieses Mangels auf Kosten des Bieters berechtigt.

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Leistungsverzeichnis 27.05.2025

EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019

Hat der Bieter sein Angebot auf dem Vordruck des Ausschreibers abgegeben, ist die Abgabe eines Datenträgers nicht erforderlich.

Datenträger: A2063-Format

001103C Kopien/Drucke zulässig

Das Angebot kann auf den Vordrucken des Ausschreibers oder inhaltlich identen Kopien oder eigenen EDV-Ausdrucken mit komplettem Langtext erstellt werden. Bei Widersprüchen zwischen Vordruck und Kopie gilt der Vordruck des Ausschreibers.

Ein Angebot gilt unbeschadet etwaiger Vorschriften in Gesetzen und Verordnungen, oder etwaiger Bestimmungen in der ÖNORM als vollständig, wenn es folgende Angaben und Unterlagen enthält:

001104

001104A Vollständigkeit des Angebotes

Angaben des Bieters in allen vom Ausschreiber vorgesehenen Preisfeldern im Leistungsverzeichnis und in etwaigen beigeschlossenen Formularen, sowie sonstige in der Ausschreibung verlangte Nachweise und Beilagen zum Angebot.

Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden verlangt:001112

001112B Konto SVA

Letztgültiger Kontoauszug von Sozialversicherungsanstalten und sonstigen Kassen für Sozialbeiträge.

Zum Nachweis oder zur Beurteilung der Zuverlässigkeit werden verlangt.001114

001114A Strafregisterauszug

Bescheinigung einer Behörde (z.B. Auszug aus dem Strafregister), dass gegen den Unternehmer oder gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, keine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit des Unternehmers in Frage stellt.

In Umsetzung der Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) besteht die Ausschreibung aus dem Leistungsverzeichnis, etwaigen Beilagen, und aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie der Unterlage für spätere Arbeiten.

001125

001125A Sicherheit und Gesundheitsschutz

Maßnahmen im SiGe-Plan sind verbindlich. Der SiGe-Plan ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Kosten für Maßnahmen, die der AN gemäß SiGe-Plan durchzuführen hat, sind, soweit das Leistungsverzeichnis dafür keine Positionen der Unterleistungsgruppe Baustellengemeinkosten im Einzelnen enthält, in den allgemeinen Sammelpositionen der Unterleistungsgruppe Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten einkalkuliert. Ebenso sind darin Kosten enthalten, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von eigenen Arbeitnehmern auf Grund rechtlicher Vorschriften erforderlich sind, wenn diese nicht als Nebenleistungen in anderen Positionen einkalkuliert sind.

Die im SiGe-Plan oder im Leistungsverzeichnis festgelegten Rahmentermine sind für das Angebot verbindliche Vorgaben. Die genauen Ausführungsfristen werden vom Auftraggeber in Abstimmung mit dem Baustellenkoordinator und im Einvernehmen mit den ausführenden Firmen festgelegt. Etwaige Erschwernisse aus solchen Terminfestlegungen innerhalb des Rahmenterminplanes sind einkalkuliert.

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001180 Vorbehalte – Änderungen – AlternativenZ

Insofern der Bieter Vorbehalte, Änderungen oder Alternativen zum Leistungsverzeichnis vorbringen möchte, sind diese in einem Begleitschreiben zum Angebot beizulegen. Die neue Schlusssumme muss sich aus dem begleitenden Schreiben bei der Eröffnung sofort erkennen lassen. Für gleichartige Anlagenteile, bei denen Fabrikat und Type freigestellt sind, sind einheitliche Fabrikate anzubieten, um die Ersatzteilhaltung und Wartung zu vereinfachen.

001181 SicherstellungenZ

Bei Aufträgen mit einer Vertragssumme von EUR 70.000 (Netto-Herstellungssumme) oder darüber ist vom Auftraggeber eine Sicherstellung in Höhe von 20% der Vertragssumme in Form einer abstrakten Bankgarantie eines anerkannten in- oder ausländischen Bankinstitutes zu legen.

001182 PreisbildungZ

Der Bieterpreis gilt für die vollständige, richtige, angemessene und professionelle, fertige Verarbeitung einschließlich allen Materials, wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt, und darüber hinaus Grundlagen, Arbeitskraft und damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere die folgenden:

- Alle Maschinen, Werkzeuge und Geräte, Gerüste, Hebezeuge, Krane, Sicherung und Schutzmaßnahmen

- Alle Verpackungen, Transport, Lagerung und Manipulation, Entsorgung

- Händische Mehrleistungen, abschnittsweises Vorgehen unter besonderer Vorsicht, Sorgfalt - Baustellenabsicherung, welche so zu erfolgen hat, dass damit auch der Schutz Dritter sicher gegeben ist

- Schwierigkeiten oder zusätzlichen Kosten für z. B. Bögen und geschwungene Form und zusätzlichen Kosten für Schnee und Eis, Höhe, Gefahr und sonstige Zuschläge.

- Arbeiten in beengten Bereichen sowie Misch-, Dichtungs- und Befestigungsmaterialien und die witterungsbeständige Ausführung aller Teile und Details.

- Schutz von Bauteilen, Verkehrsanlagen, Geräten um Schäden oder Verletzungen zu vermeiden.

- Alle Maßnahmen um die aufgeführten Arbeiten gegen die Wetterbedingungen zu schützen.

- Alle Messungen, Baudetails und sonstige Dienstleistungen und ihre Übertragung auf die Pläne für die Ausführung.

- Das Nehmen von Naturmassen und Erstellen der Ausführungs- und Werkplanung nach Naturmassen

- Schutz von bereits eingebauten Elementen vor Verschmutzung und Beschädigung bis zur Abnahme.

- Der Ausgleich von Unebenheiten innerhalb der Toleranzen der bisherigen Arbeit und an angrenzende Bauteile.

- Alle Anschluss und Anpassungsarbeiten an angrenzende Bauteile, unabhängig von der Ausführungszeit inklusive der Abfallentsorgung und allen Materialverbrauchs.

- Statische Berechnung (falls erforderlich) bei allen statisch wirksamen Bauteilen

In die Preise sind sämtliche, auch nicht besonders erwähnte und über die Bestimmungen der ÖNORMen hinausgehende Lieferungen und Leistungen eingerechnet, welche üblicherweise zur sach- und fachgerechten, vollständigen und benützungsfertigen Ausführung erforderlich sind.

Baustrom und Bauwasser können den hauseigenen Versorgungsleitungen für den Auftragnehmer kostenfrei entnommen werden.

001183 Nachweis der ZuverlässigkeitZ

Zum Nachweis bzw. zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters sind im Zuge der Angebotslegung folgende Unterlagen vollständig und in aktueller Fassung vorzulegen:

• Gültige Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung

• Aktuelle Bonitätsauskunft (aus der hervorgeht, dass kein Konkurs- oder Insolvenzverfahren anhängig ist)

• Auszug aus dem Firmenbuch

• Nachweis einer gültigen Registrierung im System SAM ((Vergabeverwaltungssystem = Auftragnehmerkataster))

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EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019

Diese Unterlagen dienen der Prüfung der wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Zuverlässigkeit und sind integraler Bestandteil des Angebots. Eine unvollständige Vorlage kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

001184 Reihenfolge der GültigkeitZ

Die Vertragsunterlagen gelten in folgender Reihenfolge:

1. Auftragsschreiben

2. Text des Leistungsverzeichnisses (Allgemeine und technische Bestimmungen vor Leistungsbeschreibung)

3. Projektspläne, Berechnungsunterlagen, Baubeschreibung und der Bauzeitplan

0012 Umstände der Leistungserbringung

Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert.

001201

001201A Leistungstermine

Termine:

Frühestmöglicher Arbeitsbeginn: 02.02.2026 Verbindlicher Fertigstellungstermin: 19.06.2026

Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert.

001203

001203A Besondere Erschwernisse/Erleichterungen

Besondere Erschwernisse/Erleichterungen: Das Gebäude ist während der Ausführung bewohnt und befindet sich während der Ausführung der Arbeiten im laufenden Betrieb. Sämtliche Leistungen sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe und in enger Abstimmung mit dem Nutzer auszuführen.

Schlitze und Durchbrüche im Altbestand:

Grundlegend gilt ÖNORM EN 1996-1-1 Pkt.8.6 (Ausgabe 2013) als vereinbart.

Für die tragende Wand- und Deckenstruktur des Bestandes (Wände, Säulen, Gewölbe, Decken, etc) gilt:

Sämtliche Bauangaben (Durchbrüche, Schlitze, Bohrungen etc.) der Generalplanung für Maßnahmen an dieser Struktur sind verbindlich, und können nur nach Freigabe durch den Statiker bzw. des Generalplaners geändert werden.

Vertikale Schlitze können bis zu einer maximalen Tiefe von 3 cm ohne Abklärung mit dem Statiker hergestellt werden. Horizontale Schlitze sind nicht zulässig, ausgenommen eine Tiefe von max. 2 cm bei mindestens 17,5 cm starkem Mauerwerk nach Freigabe durch den Statiker.

Die Herstellung der Durchbrüche hat grundsätzlich nur mit Diamantwerkzeugen und mit gefügeschonenden Bauverfahren (Schneiden, Bohren, Fräsen) zu erfolgen.

In Fällen wo die Arbeit mit solchen Werkzeugen nicht möglich ist, kann auf besondere (schriftliche) Anordnung der Statik auch mit leichten Geräten händisch gearbeitet werden.

Die in den Schlitzen verlegten Rohrsysteme / Tragsysteme, etc. dürfen nur mechanisch verklemmt werden (Gips, Schnellzement nicht erlaubt).

Alle Befestigungen: Sonderbefestigungen wie z.B. Injektionsanker / Klebeanker Aufgrund des Bestandsmauerwerkes sind einzukalkulieren.

Die Montage erfolgt hat unter folgendern Erschwernissen im Bestand zu erfolgen: Räume mit geringer Raumhöhe, Kurze Rohrstecken, Montage in Hohlräumen, Erschwerte Montage aufgrund Fremdinstallationen, Montage in bestehenden Zwischendecken, usw.

Es ist eine Absicherung des Arbeitsbereiches während des laufenden Betriebes mittel Absperrbänder, Warnschilder etc. druchzuführen.

Die Absicherung des Arbeitsbereiches muss laufend durchgeführt werden und nach Abschluss der Arbeiten täglich entfernt werden.

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001290 ZahlungZ

Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung eine detailierte Anbotskalkulation an den COR zu übermitteln. Abgerechnet werden die tatsächlich gelieferten und verarbeiteten Mengen und Materialien. Die Leistungen sind nach Fertigstellung derselben und mängelfreier Übernahme mit Schlussrechnung mit getrennter Detailkostenaufstellung abzurechnen.

Der Auftragnehmer muss Rechnungen entsprechend der Arbeitsfortschritte legen, die auf den Prozentsatz der bereits geleisteten Arbeit basieren. Wenn seitens des Auftraggebers festgestellt wird, dass der Verrechnungsbetrag falsch ist, muss die Firma innerhalb von sieben Tagen eine korrigierte Rechnung vorlegen.

Der Auftragnehmer muss seine letzte Rechnung als Schlussrechnung kenntlich machen. Die Endabrechnung soll die Restzahlung ausweisen, welche aus dem bestehenden Vertrag inkl. aller Modifikationen, so es solche gibt, resultiert. Die Schlussrechnung sollte auch die Bestätigung des Auftragsnehmers betreffend das Ende der Ansprüche (Contractor's Release of Claims Certificate) sowie Gewährleistungsansprüche und sonstige Garantien und zum Abschluss vorzulegende Dokumente enthalten.

Vorrangig gelten die Zahlungsbedingungen laut Auftragsschreiben

001291 LeistungserbringungZ

Der Auftragnehmer bestätigt durch die Unterfertigung des Angebotes, dass er über alle erforderlichen Materialien, Arbeitskräfte, Geräte und Einrichtungen sowie über die erforderlichen Erkenntnisse verfügt, um die bedungenen Leistungen fach- und termingerecht ausführen zu können.

Der Einsatz der Arbeitskräfte und Maschinen hat sich den jeweiligen Erfordernissen des Baufortschrittes anzupassen.

Der Auftragnehmer ist für die tägliche Baustellenreinigung verantwortlich. Bauzeitpläne sollen derart erstellt werden, dass sie die üblichen Botschaftsabläufe nicht stören.

Jegliche Verzögerung oder Stillstand bei den Arbeiten, auch wenn diese durch die Botschaft hervorgerufen werden, führt zu keinen zusätzlichen Kosten. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen den Regeln, Anordnungen und Vorgaben der Botschaft Folge leisten. Der Auftragnehmer akzeptiert alle Verantwortlichkeiten, welche in Verbindung mit seiner Tätigkeit stehen.

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, alle Details, Maße und Mengen nachzuprüfen, die für seine Tätigkeit erforderlich sind und ist ebenso für Ungenauigkeiten, welche aus unvorhergesehenen Umständen ergeben, sowie den daraus resultierende Kosten verantwortlich.

Für sämtliche Leistungen seiner Arbeit gelten die internationalen, österreichischen und amerikanischen Gebäudevorschriften und -standards und / oder -vorgaben.

Der Auftragnehmer ist in Übereinstimmung mit anwendbaren Gesetzen gegenüber der Botschaft für alle Schäden an der Botschaft verantwortlich, welche durch nachlässige Leistungserbringung des Auftragnehmers innerhalb des Auftrages verursacht werden. Die Rechte und Rechtsbehelfe resultierend aus diesem Vertrag zugunsten der Botschaft gelten zusätzlich zu sonstigen Rechten und Rechtsbehelfen auf Basis von Gesetzen.

001292 Teilvergaben - AbrechnungZ

Es ist möglich, dass verschiedene ausgeschriebene Teilleistungen auf Entscheid des Auftraggebers nicht ausgeführt werden oder in einem unterschiedlichen Zeitrahmen ausgeführt werden.

Der Auftragnehmer kann daraus keinerlei Mehrforderungen ableiten und hat die verbleibenden Leistungen zu den auf Grund der Ausschreibung gültigen Einheitspreisen zu erbringen.

Abgerechnet werden die tatsächlich gelieferten und verarbeiteten Mengen und Materialien.

0013 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung

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Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert.

001301

001301A Beschreibung der Leistung

Zusammenfassende Beschreibung der Leistung: Das vorliegende Projekt betrifft die Chief of Mission Residence (CMR) der Vereinigten Staaten von Amerika in der Weidlichgasse 1–5, 1130 Wien, Österreich. Die Residenz, eine denkmalgeschützte Villa aus dem Jahr 1931, wurde 1950 von der US-Regierung erworben und ist im „Culturally Significant Buildings Register“ des US-Außenministeriums gelistet.

Ziel des Projekts ist die Umsetzung des Architectural Barriers Act (ABA), um die barrierefreie Erschließung der Residenz sicherzustellen. Geplant ist die Errichtung eines Aufzugs mit vorgelagertem Vestibül (Windfang), um einen behindertengerechten Zugang vom Garteniveau über das Erdgeschoss (halböffentlicher Bereich) bis in das Obergeschoss (privater Bereich) zu ermöglichen. Derzeit besteht keine barrierefreie Verbindung zwischen den Etagen, was insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen eine Nutzung unmöglich macht.

Für den Aufzugsbau müssen zunächst die im betroffenen Bereich verlaufenden Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Abwasser und Gas verlegt werden. Der Aufzug wird in einem außenliegenden Turm aus einer Stahl-Glas-Konstruktion untergebracht, der Windfang vor dem Aufzug ebenfalls. Letzterer dient als thermische Schleuse zum Schutz vor Kälte- und Feuchtigkeitseintrag. Die Zugangskontrolle erfolgt über die Außentür des Vestibüls. Zur Wahrung der Privatsphäre werden die Glasflächen der Aufzugskabine in elektrochromem oder milchigem Glas ausgeführt. Die verwendeten Materialien und technischen Standards entsprechen europäischen Normen, die gleichzeitig die Anforderungen des ABA erfüllen.

ELEKTROTECHNIK:

1. Installation der Stromversorgung für den Aufzug Installation einer separaten Stromversorgung für den Aufzug, einschließlich aller erforderlichen Leitungen, Schutzvorrichtungen und Anschlüsse an die Hauptverteilung.

2. Beleuchtung und Steuerung im Vestibül Installation von Beleuchtungseinrichtungen im Vestibül.

Integration eines Steuerungssystems (Bewegungsmelder) zur effizienten Lichtregelung.

3. Elektrische Heizung Lieferung und Montage elektrischer Heizkörper für den Aufzugsschacht sowie einer Elektrischen Fußbodenheizung für das Vestibül.

Installation eines Steuerungssystems (z. B. Thermostate oder automatische Regler) zur Temperaturregelung.

4. Demontage bestehender Elektroinstallationen Fachgerechte Demontage und Entfernung bestehender Elektroinstallationen, insbesondere der Alarmkontakte an zwei Fenstern, die zu Aufzugstüren umgebaut werden.

5. Wiederinstallation der Alarmkontakte Neuinstallation der Alarmkontakte an den beiden Zugangstüren zum Vorraum zur Aufrechterhaltung der Sicherheit.

6. Alarmsystem Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines drahtlosen Alarmsystems.

Überwachung von vier Türen durch das System zur zuverlässigen Einbruchserkennung.

7. Werkstattzeichnungen und Montageplanung Erstellung von Werkstattzeichnungen und detaillierter Montageplanung für alle oben genannten Anlagen und Komponenten.

8. Prüfungen, Inbetriebnahme und Dokumentation Durchführung aller erforderlichen elektrischen und funktionalen Prüfungen.

Inbetriebnahme der Systeme und Komponenten.

Ausstellung von Konformitätsnachweisen, Montagebuch sowie eines umfassenden Elektroberichts.

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0014 Allgemeine Bestimmungen

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich aus sämtlichen dem Vertragsabschluss zu Grunde gelegten Unterlagen.

Als Vertragsgrundlage werden folgende ÖNORMEN vereinbart.001401

001401B Vertragsgrundlage ÖNORMENZ

Die ÖNORM B 2110.

US-Gesetze und Normen kommen dort zur Anwendung, wenn diese besonders in den Leistungsverzeichnissen genannt werden bzw. wenn sich aus der Erfüllung derselben eine höhere Qualität der Ausführung ableitet.

Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheits-, Pauschal- und Regiepreise gelten als:001402

001402C FestpreiseZ

Alle in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen werden als Festpreise vereinbart.

Die angegebenen Preise gelten verbindlich und umfassen sämtliche zur ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen erforderlichen Aufwendungen.

Der Festpreis gilt jeweils bis zur vollständigen und mangelfreien Übergabe des Werkes an den Auftraggeber (Projektabschluss). Nachforderungen aufgrund von Kalkulations- oder sonstigen Planungsfehlern sind ausgeschlossen, sofern keine Leistungsänderungen oder -erweiterungen gemäß den vertraglichen Regelungen vereinbart wurden.

001497 Recht, VertragsstreitigkeitenZ

Für die Erfüllung dieses Vertrages gilt amerikanisches Recht. Vertragsstreitigkeiten werden nach dem U.S.”Contract Disputes Act of 1978, as amended (U.S.C.601-613) abgehandelt.

Mit dem Auftrag übernimmt der Auftragnehmer die volle und uneingeschränkte Verantwortung sowohl für die richtige Wahl und Verarbeitung bestens geeigneter, einwandfreier Materialien als auch für die sach- und fachgerechte Ausführung.

Für die Leistungserbringung sind grundsätzlich, in jeweils letztgültiger Fassung, alle einschlägigen ÖNORMEN, Gesetze und Verordnungen (z.B. Dienstnehmerschutzgesetze, Bauarbeiterschutzverordnung usw.), behördliche Auflagen, Bestimmungen und Anordnungen, die Richtlinien, Beschreibungen, Verarbeitungshinweise und Typenblätter der Herstellerwerke sowie die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik verbindlich. US Gesetze und Normen kommen dort zur Anwendung, wenn diese besonders in den Leistungsverzeichnissen genannt werden bzw. wenn sich aus der Erfüllung derselben eine höhere Qualität der Ausführung ableitet.

Der Auftragnehmer hat alle Arbeitsleistungen, Materialien, Überwachung, Ausrüstung, Versicherung, Steuern, Verwaltung und alle Dinge und Dienste zu liefern, die erforderlich sind, um die Arbeiten entsprechend der Leistungsbeschreibung abzuschliessen.

Die Ausführung umfasst jeweils die kompletten Leistungen, auch wenn diese in den Beschreibung oder den Plänen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden, d. h. z.B. inkl.

Unterkonstruktionen, Verankerungsmaterial etc. sowie sämtliche damit verbundenen Nebenleistungen. Sämtliche Teile sind absolut lagerichtig, fluchtend, geradlinig, plan und ebenflächig zu versetzen. Alle Anlagenteile sind in höchstmöglicher Qualität nach dem letzten Stand der Technik zu liefern und zu montieren.

001498 Allgemeine VertragsgrundlagenZ

Im Falle einer Beauftragung finden die vertragsrechtlichen Bedingungen der U.S. Regierung Anwendung.

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EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019

Im Detail können diese Bestimmungen bei der ausschreibenden Stelle der Einkaufs- und Vertragsabteilung (Procurement / Contracting Office) der U.S. Botschaft eingesehen werden.

Für die technischen Bestimmungen gilt bei Widersprüchen die deutschsprachige Version unter Berücksichtigung der Salvatorischen Klausel.

Etwaige eigene Lieferbedingungen des Bieters werden für die Erfüllung des Vertrages nicht anerkannt.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Termine ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatzansprüche ("Liquidated Damages”) entsprechend den vertragsrechtlichen Bestimmungen geltend zu machen.

Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der gewöhnlich vorausgesetzten und vertraglich bedungenen Leistungserbringung sowie für die einwandfreie Beschaffenheit aller von ihm verwendeten Baustoffe und Materialien.

Werden vom Auftraggeber Materialien beigestellt, so hat der Auftragnehmer sie auf ihre Tauglichkeit zu prüfen.

001499 VertragsspracheZ

Die Sprachen auf der Baustelle sind Deutsch und Englisch. Das Personal des Auftragnehmers, seiner Subunternehmer, Lieferanten und sonstigen Gehilfen muss diese so ausreichend beherrschen, dass sämtliche gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen vollständig erfüllt werden können, und insbesondere die Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten reibungslos funktioniert sowie Anweisungen vom Auftraggeber oder dazu berechtigten Dritten vollständig verstanden und umgesetzt werden können.

0016 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall

Als Vertragsbestandteile gelten:001601

001601C Zusätzliche SicherheitsmaßnahmenZ

Maßnahmen der amerikanischen Health & Safety Guidelines sind verbindlich. Die amerikanische Health & Safety Guidelinesist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen. Kosten für Maßnahmen, die der Bieter gemäß der amerikanischen Health & Safety Guidelines durchzuführen hat, sind, soweit das Leistungsverzeichnis dafür keine Positionen der Unterleistungsgruppe Baustellengemeinkosten im Einzelnen enthält, in den allgemeinen Sammelpositionen der Unterleistungsgruppe Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten einkalkuliert. Ebenso sind darin Kosten enthalten, die für die unten angeführten Sicherheit und den Gesundheitsschutz von eigenen Arbeitnehmern auf Grund rechtlicher Vorschriften erforderlich sind, wenn diese nicht als Nebenleistungen in anderen Positionen einkalkuliert sind.

(a) Tätigkeiten mit hohem Risiko.

Wenn das Projekt eine der folgenden risikoreichen Tätigkeiten beinhaltet, muss der Auftragnehmer den Abschnitt des Sicherheits- und Gesundheitshandbuchs des U.S. Army Corps of Engineers, EM 385-1-1, in der neuesten Ausgabe zum Datum der Ausschreibung befolgen, der der risikoreichen Tätigkeit entspricht. Bevor die Arbeiten fortgesetzt werden können, muss der Auftragnehmer vom COR die Genehmigung für den schriftlichen Sicherheitsplan gemäß FAR 52.236-13, Accident Prevention Alternate I (siehe Absatz (f) dieser Klausel) einholen, der spezifische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und -kontrolle enthält.

(1) Gerüste.

(2) Arbeiten in Höhen über 1,8 m.

(3) Grabenaushub oder andere Ausgrabungen von mehr als einem (1) Meter Tiefe.

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(4) Erdbewegungsmaschinen und andere große Fahrzeuge.

(5) Kräne und Hebezeuge.

(6) Schweißen oder Schneiden und andere Heißarbeiten.

(7) Teilweiser oder vollständiger Abriss eines Bauwerks.

(8) Vorübergehende Verkabelung, Verwendung von tragbaren Elektrowerkzeugen oder andere anerkannte elektrische Gefahren. Vorübergehende Verkabelungen und tragbare Elektrowerkzeuge erfordern den Einsatz eines Fehlerstromschutzschalters (GFCI) in den betroffenen Stromkreisen; andere elektrische Gefahren können ebenfalls den Einsatz eines GFCI erfordern.

9) Arbeiten in engen Räumen (begrenzte Ausgänge, Sauerstoffgehalt unter 19,5 % oder brennbare Atmosphäre, Gefahr des Verschluckens von festen oder flüssigen Stoffen oder andere Gefahren, die als unmittelbar lebens- oder gesundheitsgefährdend gelten, wie z. B. Wassertanks, Transformatorgewölbe, Abwasserkanäle, Zisternen usw.)

(10) Gefährliche Materialien - Materialien, die ein physikalisches oder gesundheitliches Risiko darstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entflammbare, explosive, ätzende, giftige, reaktive oder instabile Materialien oder Vorgänge, die in einem bewohnten Gebäude irgendeine Art von Verunreinigung verursachen, wie z. B. Staub von Abbrucharbeiten, Farben, Lösungsmittel usw.

(11) Gefährliche Lärmpegel nach EM 385-1 Abschnitt 5B oder nach örtlichen Normen, falls diese strenger sind.

(b) Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

Der Auftragnehmer und alle Subunternehmer müssen die neueste Ausgabe des Sicherheits- und Gesundheitshandbuchs EM 385-1-1 des U.S. Army Corps of Engineers oder OSHA 29 CFR Teil 1910 oder 1926 einhalten, wenn keine EM 385-1-1-Anforderungen anwendbar sind, sowie das anerkannte schriftliche Sicherheitsprogramm des Auftragnehmers.

(c) Meldung von Vorfällen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem COR und dem Vertragsbeauftragten unverzüglich alle Zwischenfälle zu melden. Ein "Zwischenfall" ist jedes Ereignis, das zu Verletzungen, Krankheiten, Todesfällen, Materialverlusten oder Sachschäden führt, oder ein Ereignis, das eine Umweltverschmutzung verursacht. Die Meldepflicht umfasst Brände, Explosionen, Verunreinigungen durch gefährliche Stoffe und andere ähnliche Vorfälle, die Menschen, Eigentum und Ausrüstung gefährden können.

(d) Aufzeichnungen.

Der Auftragnehmer hat genaue Aufzeichnungen über alle Unfälle zu führen, die bei den im Rahmen dieses Vertrags durchgeführten Arbeiten auftreten und zu Tod, Verletzungen, Berufskrankheiten oder Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum, Material, Vorräten oder Ausrüstung führen. Der Auftragnehmer hat diese Daten in der vom Auftraggeber vorgeschriebenen Weise zu melden.

(e) Subunternehmerverträge.

Der Auftragnehmer fügt diese Klausel, einschließlich dieses Absatzes (e), mit entsprechenden Änderungen in der Bezeichnung der Vertragsparteien in die Subunternehmeraufträge ein.

(f) Schriftlicher Massnahmenplan. Der nach Absatz (f) erforderliche Plan

(1) der Bestimmung mit dem Titel "Unfallverhütung, Alternative I" wird als Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Baustelle (Site Safety and Health Plan - SSHP) bezeichnet und umfasst alle in Absatz (a) dieser Bestimmung aufgeführten Aktivitäten oder andere vom Auftraggeber/COR geforderte Maßnahmen.

Der SSHP muss mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn jeglicher Tätigkeit am Standort vorgelegt werden.

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EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019

(2) Der Plan muss die Erstellung von Gefahrenanalysen für bestimmte Tätigkeiten vorsehen ("AHA”). In den AHAs sind die durchzuführenden Tätigkeiten zu definieren und die Arbeitsabläufe, die spezifischen zu erwartenden Gefahren, die Bedingungen vor Ort, die Ausrüstung, die Materialien und die Kontrollmaßnahmen, die zur Beseitigung oder Reduzierung jeder Gefahr auf ein akzeptables Risikoniveau durchzuführen sind, zu ermitteln. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die AHA für die Arbeitstätigkeit vom COR akzeptiert und mit allen an der Tätigkeit Beteiligten, einschließlich des Auftragnehmers, der Unterauftragnehmer und der Vertreter der Regierung vor Ort, besprochen wurde.

(3) Die Namen der befähigten/qualifizierten Personen, die für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich sind (z. B. Aushubarbeiten, Gerüstbau, Absturzsicherung, andere Tätigkeiten gemäß EM 385-1-1), sind anzugeben und in die AHA aufzunehmen. Der Nachweis ihrer Befähigung/Qualifikation ist dem Auftraggeber oder dem Korrespondenten vor Beginn der betreffenden Tätigkeit zur Genehmigung vorzulegen. Die AHA ist zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern, um veränderten Standortbedingungen, Arbeitsabläufen oder einem Wechsel der kompetenten/qualifizierten Person(en) Rechnung zu tragen.

Soweit hierfür keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, sind etwaige Baustellengemeinkosten in den Einheitspreisen einkalkuliert.

001605

001605A Baustellengemeinkosten (Umlage)

Die Kosten für den Verbrauch von Wasser trägt:001606

001606A Wasserverbrauch:AG

Der Auftraggeber (AG).

Die Kosten für den Verbrauch von Strom trägt:001607

001607A Stromverbrauch:AG

Der Auftraggeber (AG).

Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse:001615

001615B Bautagesberichte AN

Die Führung von Bautagesberichten durch den Auftragnehmer (AN) wird vereinbart.

Hinsichtlich der Übernahme durch den Auftraggeber wird vereinbart:001617

001617B Übernahme förmlich

Eine förmliche Übernahme gemäß ÖNORM B 2110.

Folgende Form wird eingehalten: Seitens Auftagnehmer wird gesondert auf einem eigenem Dokument, ein Inbetriebnahme- & Übergabeprozedere und Probebetriebsszenario übermittelt.

Dieses Dokument ist 1 Wochen vor dem Übergabetermin an den Bauherren und ÖBA zu übermitteln.

Dieses Dokument ist rechtzeitig vor dem Beginn des Probebetriebes mit den Vertretern des AGs abzustimmen.

Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen wird vereinbart:001618

001618B Gewährleistungsfristen vereinbarte

Es gelten die Fristen von: Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Tag der Übernahme der Leistung durch den Auftraggeber.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind aufgetretene Mängel sowie etwaige Mangelfolgeschäden unverzüglich, längstens jedoch 14 Tage nach Aufforderung zu beheben. Bei Gefahr in Verzug

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EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019 istdie Mängelbehebung sofort durchzuführen.

Wird einer diesbezüglichen Aufforderung nicht Folge geleistet, steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Mängel durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers beheben zu lassen.

Hinsichtlich der Schlussfeststellung über die Mängelfreiheit vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wird vereinbart:

001619

001619B Schlussfeststellung vereinbart

Eine Schlussfeststellung wird gemäß ÖNORM B 2110 vereinbart.

Hinsichtlich einer automationsunterstützten Bauabrechnung wird vereinbart:001620

001620A EDV-Bauabrechnung zulässig

EDV-Bauabrechnung mit Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM ist zulässig.

Die angegebenen Sicherstellungen werden vereinbart.

Soweit nicht anders bestimmt, können nach Wahl des Auftragnehmers als Sicherstellung dienen:

Bargeld, Bankgarantien, Rücklassversicherungen.

001621

001621B Deckungsrücklass

Ein Deckungsrücklass in der Höhe von: Lt. Önorm 2110

001621C Haftungsrücklass

Ein Haftungsrücklass in der Höhe von: Lt. Önorm 2110

001673 Vor Ort BesichtigungZ

Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Angebotserarbeitung vor Ort von den örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Nachträgliche Forderungen aus diesem Titel werden nicht anerkannt.

001674 Sicherheitsbestimmungen / SchutzbestimmungenZ

Es wird auf die besonderen Sicherheitsbestimmungen bei Arbeiten in Gebäuden der Botschaft der Vereinigten Staaten hingewiesen.

Das für den Arbeitseinsatz vorgesehene Personal ist einer Sicherheitsüberprüfung durch die Sicherheitsabteilung der Botschaft zu unterziehen. Dazu ist es notwendig, die entsprechenden Formblätter mit den Personalien spätestens eine Woche vor Arbeitsbeginn einzusenden.

Der Auftraggeber behält sich vor, Personal des Auftragnehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen, ohne dass daraus dem Auftragnehmer irgendwelche Rechte erwachsen. Der Auftragnehmer muss alle österreichischen und amerikanischen Botschaftsspezifischen Schutzbestimmungen und Standards erfüllen.

Alle notwendigen Sicherheitsverfahren sind Teil dieses Projektes und der damit verbundenen Tätigkeit. Das Personal muss jederzeit die erforderliche Schutzausrüstung verwenden. Bei Nichterfüllung dieser Vorgaben ist die Arbeit auf Anordnung des COR zu beenden.

001675 GeheimhaltungZ

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Informationen, welche er im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes erhält, geheimzuhalten und wird seine Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen verpflichten, sämtliche ihnen zukommenden Informationen vertraulich zu behandeln.

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EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019

Der Auftraggeber behält sich rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen im Falle des Verstosses gegen diese Vertragsbestimmungen vor.

001676 Personalbeaufsichtigung/Arbeitszeiten/BaustellenbetriebZ

Arbeitsgruppen, welche unter der Aufsicht eines Sicherheitsorganes der US-Botschaft arbeiten, können sich nur insoweit im Arbeitsbereich frei bewegen, als jederzeit der Überblick über die gesamte Arbeitsgruppe gegeben sein muss.

Sicherheitsanweisungen des Aufsichtspersonals ist sofort Folge zu leisten. Die Anzahl der gleichzeitig am Projekt beschäftigbaren Arbeitskräfte ist abhängig von der Anzahl der Aufsichtsorgane und wird vom Auftraggeber festgelegt.

Die regulären Arbeitszeiten auf der Baustelle orientieren sich an den Sicherheitsvorgaben der Botschaft. Bisher galten folgende Arbeitszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, sofern sich die/der Botschafter*in im Büro befindet bzw. nicht vor Ort ist. Derzeit, da keine Botschafterin bzw. kein Botschafter im Haus ist, gelten vorübergehend erweiterte Arbeitszeiten:

Montag bis Freitag von 07:30 bis 17:00 Uhr.

Die Arbeitszeiten können sich mit dem Amtsantritt einer neuen Botschafterin / eines neuen Botschafters kurzfristig ändern. Darüber hinaus ist die Arbeit an amerikanischen Feiertagen sowie an Tagen, an denen die/der Botschafter*in unerwartet im Haus oder im Home Office ist, einzustellen. In Ausnahmefällen kann bei Abwesenheit der Botschafterin / des Botschafters an einem amerikanischen Feiertag in Rücksprache mit der örtlichen Bauaufsicht durchgearbeitet werden.

Für die Ausschreibung ist daher folgender Ansatz zugrunde zu legen:

• Je Kalendermonat sind ein amerikanischer Feiertag sowie zwei weitere Tage für mögliche arbeitsbedingte Unterbrechungen einzuplanen.

Alle Erschwernisse und Einschränkungen, die sich aus den vorstehenden sicherheitsbedingten Regelungen ergeben, sind in den Einheitspreisen vollständig zu berücksichtigen.

Mehrforderungen aufgrund daraus resultierender Behinderungen sind ausgeschlossen, sofern die Arbeitsunterbrechung nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber angeordnet wurde.

001677 SAM - RegistrierungZ

Bei Aufträgen mit einer Brutto-Vertragssumme von US$ 30.000 oder darüber ist eine Registrierung in SAM (Vergabeverwaltungssystem = Auftragnehmerkataster) vor der Beauftragung erforderlich.

001678 Winterarbeit, SchlechtwetterZ

Maßnahmen zur Winterarbeit und Schlechtwetter werden nicht gesondert vergütet.

Schlechtwetter bzw. außergewöhnliche Witterungssituationen gelten nicht als höhere Gewalt und haben daher auch keinen Einfluss auf:

• die Ausführungsqualität des Gewerkes

• Zwischentermine

• die Fertigstellungstermine (Terminfristen)

• die vereinbarten Preise

Im Angebotspreis zu inkludieren sind alle notwendigen Maßnahmen damit die Bauleistungen in den Sommer- und Wintermonaten sowie warmen und kalten Jahreszeit fachgerecht & termingerecht abgeschlossen werden kann und es zu keinen Terminverzögerungen kommt, darunter zählen z.B.:

• Einhausungen (inkl. Antransport, aufstellen, montieren, sowie abbauen, demontieren, Seite 14/68USE Elevator Integration

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EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019 abtransportieren und entsorgen) mit lichtdurchlässigen, armierten Kunststofffolien einschließlich Rahmen und Befestigungen.

• prrov. Betriebsmittel (antransportieren, aufstellen, abbauen und abtransportieren von Raumheizgeräten, transportabel oder stationär)

• Enteisen und Vorwärmen von Anschlussflächen, Schalungen und Bewehrungen einschließlich aller Heizkosten

• alle Maßnahmen, zur Herstellung der geschuldeten Leistung und der damit verbunden Aufwendungen um eine sach-, fach- und normgerechter Umsetzung zu gewährleisten, wie z.B. die Einhaltung von Mindestoberflächentemperaturen, Frost-/Eisfreiheit etc.

• Mehrleistungen für verringerte Produktivität und Ausfallzeiten sind mit dem Angebotspreis abgegolten.

001679 Gerüste, Aufzüge, Hebezeuge, Gerätschaften, etc. inkludiertZ

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Hilfsmittel (z.B. Gerüste) bereitzustellen und auch an Dritte zu Überlassen, die für die Herstellung und das Gelingen des in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen dargestellten Werkes notwendig sind.

Diese Hilfsmittel sind im Angebotspreis enthalten und werden nicht gesondert vergütet, darunter fallen z.B. Hilfs- und Behelfsgerüste, Schutzgerüste, Arbeits- und Fassadengerüste, Gerüste in Stiegenhäusern und Schächten, Passagen, Ausschuss-, Konsol- und Dachfanggerüste, fahrbare Gerüste, Treppentürme zum Abstieg in die Baugrube sowie die vom Auftraggeber (AG) vorgeschriebenen Schutznetze und alle anderen erforderlichen Gerüstleistungen. Ebenfalls inkludiert sind Hebezeuge, Kräne, fahrbare Plattformen und Scherenhebebühnen.

Falls der AN plant, Gerüste, Hebezeuge oder Baumaschinen seiner Subfirmen mitzubenutzen, muss er auf eigene Initiative und Verantwortung ein entsprechendes Abkommen mit dem jeweiligen Eigentümer treffen. Der AG ist diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten.

Ebenfalls im Angebotspreis enthalten sind die Bereitstellung statischer Nachweise und Typenbezeichnungen für die verwendeten Gerüste sowie die wiederkehrenden Prüfungen und Instandhaltungskosten. Zudem sind die Einhaltung des Bauarbeiterkoordinationsgesetzes und alle erforderlichen Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes inkludiert.

Diese Bestimmung hat Vorrang vor sämtlichen an anderer Stelle in der funktionalen Leistungsbeschreibung getroffenen Bestimmungen und Festlegungen, unabhängig davon, ob sie in Leistungsgruppen (LG), Unterleistungsgruppen (ULG) und/oder Positionen bzw.

Folgepositionen enthalten sind.

001680 Höhen ohne UnterschiedZ

Sämtliche Leistungen gelten ohne Unterschied der Höhe und der Lage.

Aufzahlungen für Erbringungs- oder Ausführungshöhen sind im Angebotspreis einkalkuliert und werden nicht gesondert vergütet.

Diese Bestimmung hat Vorrang vor sämtlichen an anderer Stelle in der funktionalen Leistungsbeschreibung getroffenen Bestimmungen und Festlegungen, gleich ob in LG, ULG und/oder Position bzw. Folgeposition enthalten!

Eine Nachforderung aus dem Titel der Unkenntnis wird keinesfalls anerkannt.

001682 Abgaben, Gebühren, LagerungenZ

Alle aus der Bauführung entstehenden Kosten, Abgaben und Gebühren an Behörden, welche z.B.

aus Fundament-, Rohbau-, Eisen-, Kamin- und Kanalbeschauten, erforderlichen Befunde (auch Subunternehmer) sowie Zentralheizungs-, Wasser-, Lüftungs- und Elektrokommissionen, etc.

entstehen, sind im Angebotspreis aufzunehmen und auch sonstige Abgaben wie Kanalgebühr, etc, trägt der AN.

Die entsprechenden Befunde sind dem Auftraggeber kostenlos und zeitgerecht für die Erstattung der Fertigstellungsanzeige zur Verfügung zu stellen.

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EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019

Die Erwirkung von Genehmigungen und die damit verbundenen Abgaben und Gebühren für Benützung, Lagerung oder Gerüstaufstellung auf Gehsteigen, sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen oder Fremdgrundstücken obliegt dem AN zu dessen Kosten.

001684 Reinigung, Schutt-AbtransportZ

Der AN ist während der gesamten Bauzeit verpflichtet, für die tägliche Entsorgung von anfallendem Material wie Abfällen, Schutt, Verpackungsmaterial etc. die von der eigenen Arbeit übrig geblieben sind. Ferner sind die von den eigenen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen zu entsorgen und für die besenreine Reinigung seiner Arbeitsbereiche Sorge zu tragen.

Mineralische Baurestmassen, die aus dem errichteten Bauwerk (z.B. Stemmen von Schlitzen) gewonnen werden, sind durch den AN fachgerecht zu entsorgen.

Kommt der AN dieser Reinhaltungspflicht nicht nach, so erfolgt die Reinigung und der Abtransport ohne Nachfristsetzung durch den Auftraggeber, wobei die anfallenden Kosten vom AN zu tragen sind.

Für die ständige Reinhaltung der von Baufahrzeugen befahrenen Straßen ist zu sorgen.

Verschmutzungen und Verunreinigungen von öffentlichen und privaten Anrainerflächen sind zu vermeiden.

Treten Verschmutzungen an diesen Flächen auf, sind diese auf Kosten des AN je nach Verunreinigungsgrad binnen spätestens einer Stunde nach Verunreinigung zu reinigen.

001686 Einheitspreise/NebenleistungenZ

Zu den Leistungen des AN gehören - neben den in den ÖNORMEN festgelegten Nebenleistungen und den in der Leistungsbeschreibung aufgezählten Hauptleistungen.

Folgende, mit den Angebotspreisen abgegoltene Nebenleistungen:

• Die Leistungen sind ohne besondere Aufforderung gegen Winterschäden, Grund-, Schichten- und Tagwasser, Schnee, Eis, usw. zu schützen und im Angebotspreis einzurechnen. Wasser, Schnee, Eis, usw. sind, soweit zur Ausführung der Arbeiten erforderlich, zu entfernen.

• Das Bauwerk, Einfriedungen, Straßen und Einbauten & Aufbauten sind mit dem entsprechenden Schutzmaßnahmen während der Bauphase zu schützen. Bäume sind entsprechend zu schützen, z.B Einhausung mit einer Mindesthöhe von 2,5m (siehe auch Wiener Baumschutzgesetz & ÖNorm L1121 & L1122).

• Planmaße, Schlitze, Aussparungen, ferner bauseitige Vorarbeiten - soweit für die Leistungen des AN notwendig - sind verantwortlich zu prüfen; Fehler oder Mängel sind richtig zu stellen. Von dritter Seite vorgenommene Gebäudeabsteckungen, Höhenangaben, usw. sind verbindlich nachzuprüfen. Der AN haftet für Schäden, die auf Unstimmigkeit zurückzuführen sind; er kann sich wegen der Schadensursache nicht auf Dritte berufen.

• Alle jene Lohnkosten, die dem AN aufgrund der nach Maßgabe des Terminplanes erforderlichen Schicht- und Nachtarbeit sowie Überstundenleistungen erwachsen.

• Die gesamten Baustellengemeinkosten wie z.B. das Einrichten und Räumen sowie die zeitgebundenen Kosten, Geräte- und Sonderkosten der Baustelle, weiters witterungsbedingte Pausen und Winterpausen.

• Alle Materialkosten, d.h. auch die Kosten aller Hilfsmittel und -stoffe, wie z.B. Gerüstungen, Pölzungen, Wasserhaltung, Montage-, Klein-, Befestigungs-und Dichtmaterial.

• Die Kosten aller erforderlichen Stemmarbeiten, Kernbohrungs und Diamantsägearbeiten

• Sämtliche Nebenleistungen und ergänzende Restarbeiten, auch wenn im LV und in den

Ausschreibungsbeilagen nicht dezidiert angeführt, sind in die Einheitspreise / Pauschalpreise einkalkuliert.

Es sind damit alle Leistungen für Herstellung, Verpackung, Transport bis zur Baustelle, Abladen, etwaige Zwischenlagerungen und Wiederaufnahme sowie alle Transporte innerhalb des Bauobjektes inkl. Stockwerkszuschläge sowie Abtransport und Entsorgung der Verpackungen abgegolten.

Die vertraglich und dem Erfolg geschuldete Leistung des AN schließt auch alle nicht besonders

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Leistungsverzeichnis 27.05.2025

EUROG 00 Vorbemerkungen LB-HT-013+ABK-EDS-019 genannten Arbeiten und Leistungen ein, die für die vertragsgemäße Ausführung notwendig sind.

Der AN erklärt, sich über die zur Durchführung seiner Leistungen gegebenen Voraussetzungen unterrichtet zu haben und verzichtet auf den Einwand des Irrtums.

001687 Staub- und LärmschutzZ

Die Arbeiten müssen unter möglichster Hintanhaltung von Staub- und Lärmbelästigung tagsüber erledigt werden.

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