SOW German.docx
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- FA5606-12-T-0023
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Statement of work / German
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| Project: Austausch Regelungstechnik | Attachment 1 | |
| Final Design German FY11 | 18. August 2011 |
Statement of Work
| Titel: | Austausch der defekten Regelungstechnik |
| Gebäude 340 und 345, Spangahlem Airbase Germany |
Planung und Bauleitung:
52nd CES/CEOSP Jan Friedrich Gebäude 120 54529 Spangdahlem
Tel.: 06565- 61-1957 e-mail: jan.friedrich@spangdahlem.af.mil
52nd CES/CEOIH Erwin Tholl Gebäude 120 54529 Spangdahlem
Tel.: 06565- 61-5275 e-mail: erwin.tholl@spangdahlem.af.mil
Spangdahlem, August 2011
Allgemeine Vorbemerkungen
Arbeitsumfang:
Diese Bedarfserklärung enthält die allgemeinen Anforderungen zum Austausch der vorhandenen Regelungstechnik für die Heizungs- und Lüftungstechnik der Gebäude 340 und 345 der Firma Messner Invensys durch Regler der Firma CYLON, System UNITRON UC 23 und die Anpassung der vorhandenen Regelungstechnik.
Da diese Bedarfserklärung keine genauen Angaben zum Material- und Arbeitsumfang enthält, ist eine Besichtigung der Anlage vor Angebotsabgabe dringend erforderlich! Elektroschaltpläne, Regelschemen und Bestandsunterlagen werden zur Verfügung gestellt bei!
HINWEIS: Aufgrund der bestehenden Infrastruktur ist keine Ersatzlieferung möglich!
Alle Arbeiten sind in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Flugplatzes und des oben genannten Ansprechpartners durchzuführen.
BESCHREIBUNG
A. Austausch der vorhandenen Regeler der Firma Messner Invensys durch CYLON UNITRON 32 Regler in den Schaltschränken ISP (Informationsschwerpunkt) 1 bis 4
B. Anpassung der vorhandenen Steuerungstechnik
C. Austausch der vorhandenen Peripheriegeräte (Fühler, Stellmotoren) soweit erforderlich
D. Aufschaltung der Anlage auf die vorhandenen GLT (Gebäudeleittechnik) des 52nd CES HVAC Shop, Geb. 120
E. Einbau eines CYLON SideGuide Touch Panels pro ISP als Ersatz der Handbedienebene
F. Ausbau der alten Handbedienelemente aus den Schaltschranktüren und verschliessen der entstehenden Öffnungen
G. Erstellung neuer Elektroschaltpläne und Anpassung der Dokumentationsunterlagen
H. Beschriftung der Anlagen nach DIN
Einschlägige Vorschriften:
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
DIN VDE 100 Elektroarbeiten
Die nachfolgenden Vorschriften können an Wochentagen von 0700 – 1600 Uhr im Planungsbüro ( CEPM ), Gebäude 119, Raum 215, auf dem Flugplatz Spangdahlem eingesehen werden.
( 1 ) Verkehrsvorschriften ( AFI 31 – 204, IAW SAB 13 – 201 und Zusatzvorschriften ) neueste Ausgabe.
( 2 ) Feuervorschriften des Flugplatzes ( SABR 32-2001) neueste Ausgabe.
( 3 ) Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Alle AF – Unfallverhütungsvorschriften und AF Normen für Brandschutz und Sicherheit.
Lage der Baustelle:
Die Baustelle liegt auf militärischem Gelände.
Flugplatzausweise:
Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn sie im Besitz eines vom Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises (Pass) sind.
Hinsichtlich der Passbeantragung ist folgendes zu beachten :
Für Personen, die noch keinen gütigen Ausweis besitzen, sind folgende Unterlagen fuer die Beantragung der Flugplatzausweise erforderlich :
· Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monat
· Kopie des Personalausweises
· Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüber-prüfung ( 6 Blatt Methode )
· Request for Base Entry Identification ( Form 79 )
· Residency check for Employment with the United States Air Forces in Europe (Form 19)
Request for Personnel Security Action ( Form 2583 )
Die nicht über Pässe zum Zutritt des Flugplatzes berechtigten Personen (z. B. Zulieferer), müssen von berechtigten Personen eskortiert werden. Es können max. 4 Personen je ESKORTE eingeschrieben werden.
Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat allen Beschäftigten davon Mitteilung zu machen, dass sie auf Anweisung des zuständigen Offiziers beim Betreten oder Verlassen des Flugplatzes durchsucht werden können. Der Zeitverlust wird nicht vergütet.
Arbeitszeiten:
Alle Arbeiten sind während der üblichen Arbeitszeit zwischen 07:00 und 17:00 Uhr auszuführen. Arbeiten während der Nacht, an Samstagen, Sonntagen oder amerikanischen Feiertagen benötigen eine Genehmigung, die mind. 48 Std vorher beantragt werden muss.
Arbeitsausfall:
Während der Arbeitsausführung kann es wegen militärischer Übungen zu Arbeitsausfällen kommen. Mit solchen Übungen ist ungefähr einmal alle 90 Tage zu rechnen. Jede Übung dauert 3 – 4 Tage. Auf Anordnung des Vertragsoffiziers hat der AN den Fahrzeugverkehr zu und von der Baustelle zu stoppen und alle Arbeiten einzustellen. Wenn möglich wird der Vertragsoffizier den AN 72 Std. vorher von jeder militärischen Übung in Kenntnis setzen.
Beschädigung von US-Eigentum:
Alle Schäden an US-Eigentum, die vom AN oder dessen Arbeitskräften verursacht wurden, sind von diesem auf seine Kosten bis zur Herstellung des ursprünglichen Zustands zu reparieren. Schäden an irgendwelchen Versorgungsleitungen sind Schnellstmöglich zu beheben.
Reparaturen an Fernmeldeleitungen sind von einem zugelassenen Unternehmen auszuführen. Die Kosten hat der AN zu ersetzen.
Sicherheitsbestimmungen:
Die miltärpolizeilichen Vorschriften für den Zugang zum militärischen Gelände sind von allen Beschäftigten genau zu beachten. Sie dürfen sich nur im unmittelbaren Baustellenbereich und auf den Zu – und Abfahrtswegen aufhalten.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können die Betroffenen durch den Sicherheitsoffizier des militärischen Geländes verwiesen werden. Anweisungen der Militärpolizei ist unverzüglich Folge zu leisten. Der AN haftet für alle von ihm eingesetzten Beschäftigten.
Materialien und Arbeitsqualität:
Alle im LV beschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschl. kompletter Lieferung und betriebsfertiger Montage anzubieten.
Es wurde deshalb bei einzelnen Positionen auf selbstverständliche Ausdrücke wie liefern, montieren, beschalten, Ordnungsgemaesse entsorgung und betriebsfertiger Anschluss soweit wie möglich verzichtet. Alle im LV mit einem Markennamen genannten Gegenstände sind als Richtlinie anzusehen. Falls nicht anderweitig angegeben, werden die Materialien unter Berücksichtigung der Klausel über Materialien und handwerkliche Ausführung bewertet.
Baustellensonderbedingungen:
Wasser und Strom werden dem AN kostenlos zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Anschlüsse hat der AN in Zusammenarbeit mit den zuständigen Flugplatzdienststellen abzustimmen. Bei allen Anschlüssen an die Wasserleitung des Flugplatzes sind Rückflussverhinderer zu verwenden. Bei Strom- und Wasserausfall haftet die US- Regierung nicht für entstandenen Schaden bzw. Arbeitsausfall.
Alle Arbeiten werden im laufenden Betrieb durchgeführt. Stillstandszeiten der Anlage sind auf ein Minimum zu begrenzen und erfolgen nur nach vorhergehender Absprache mit dem Nutzer.
Unterbrechungen der Stromversorgung sind auf die unvermeidbare Zeit zu beschränken und spätestens 72 Std. vorher der Bauleitung anzumelden.
| 52 CES/CEOSP Jan Friedrich |
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